Der Carportbauer ist weder vom Vermessungsamt noch Feldgeschworener, insofern die Frage: wer hat die Grenze in die Örtlichkeit übertragen und die Grenzsteine kontrolliert? Das kann der Carportbauer nicht. Und selbst wenn er es kann, darf er es nicht. Offen ist also immer noch die Frage, ob überhaupt ein Überbau besteht. Wenn gar kein Überbau besteht, bist Du den ganzen Ärger aber mit einem Schlag los, deswegen reite ich da jetzt mal ein bisschen darauf rum. MfG Dirk GrafeStand der Dinge.
Es ging also nicht so glimpflich ab, wie hier angenommen wurde.
Die L Steine stehen nicht auf unserem Grund.
Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
@Dirk Gräfe, der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.
Das ist - ausgehend von "normalen" Randbedingungen so nicht richtig. Jedoch dies ...Der Carportbauer sieht die Bauherren in der Pflicht. Ihn ginge das nichts an, war die 1. Aussage.
verkompliziert die Angelegenheit nicht unwesentlich, weil Ihr den Carport genau so abgenommen habt, wie geliefert. Die Frage, welche es zu klären gilt: hat der Lieferant Dich über die Konsequenzen bzgl. des längeren Daches und damit der Grenzverletzung informiert? Wenn nicht, kannst Du das auch beweisen?... der Carport / Terrassendachbauer hat sehr wohl sehr ausgeklügeltes Gerät und auch festgestellt, dass das Dach länger ist, als bestellt. Nichtsdestotrotz hätten wir als Bauherren das Bauwerk so eben nicht abnehmen dürfen.
Ich bin kein Freund von Klagen, wie Du sicher weißt. Andererseits - selbst wenn ein Richter einen schlechten Tag erwischt - so viel Aufwand für 2 cm erscheinen sicher auch einem schlecht gelaunten Richter als unverhältnismäßig. Ich bin relativ sicher, daß dies auch dem gegnerischen Anwalt bewußt ist und er seinen Mandanten diesbezüglich aufgeklärt hat. Sie werden es höchstwahrscheinlich darauf ankommen lassen wollen.aktueller Stand:
Nachbar pocht - mit Anwalt - auf Rückbau. Carportfirma hat aus reinen "Kulanzgründen" den Rückbau angeboten, allerdings übernimmt sie nur 50% der Kosten, den Rest müssen wir tragen. Wir werden das so schlucken, denn irgendwie bringt uns dieses Haus kein Glück.
So, wie es "Montagsautos" gibt, gibt es auch Baustellen, wo von Beginn bis Ende der Wurm drin steckt. Woran es liegt ... wer weiß das schon; wahrscheinlich ist es ein Mix aus Vielem.Langsam frag ich mich wirklich, haben wir einfach Pech? Im Gegensatz zu unseren Bekannten, habe ich mich wirklich sehr gekümmert, informiert und auch kontrolliert (sonst wären noch viele andere Dinge verkehrt in und um unser Haus). Die anderen waren z.T. nie auf ihren Baustellen und es ist alles Friede, Freude, Eierkuchen.
Ok, ich bin da hart und reite so lange darauf rum, bis es verstanden ist.Am nächsten Tag kam bereits der Carportmensch und wollte ein Gespräch mit dem Nachbarn, dieser ist zu keinerlei Zugeständnis bereit. Die Carportfirma auch nicht, obwohl sie eingeräumt hat, dass es zu lang ist. Was soll das also?
Mein Mann will einen Rechtsstreit umgehen und hat nun in die 50 50 Lösung eingewilligt, ich jedenfalls bin stinkesauer und würde nie wieder diese Firma beauftragen und auch niemals empfehlen. Zumal im Auftrag direkt stand: Grenzbebauung, Grenzstein -2 cm . Feinaufmaß vom Techniker vor Ort.
Aber egal. So isses, die Nachbarn sind bei mir durch, der Carportbauer auch.
Umgebaut wird aus Temperaturgründen erst im Frühjahr.
Nr. | Ergebnis | Beiträge |
1 | Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht | 10 |
2 | Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? | 12 |
3 | Rückbau einer Baustraße | 24 |