H
Hilaria
@kaho674: 4 Meter hohe Wand geht leider auch nicht, Max. 180 cm Einfriedung außer 200 cm zwischen Doppelhaushälfte auf 4 m Länge, ist hier aber nicht. Deshalb möchte ich ja auch gerne wissen, ab welchem Niveau die 180 cm gelten, denn wenn sie ab NN gelten, können sie ihren Sichtschutz stellen, ohne auch nur die Rinne zu berühren.
ja, wir finden es auch sehr schade, dass wir an solche Nachbarn geraten sind, dabei wollen wir nur unseren Frieden ... komisch, wie manche Leute so darauf sind.
Falls es interessiert, halte ich euch weiter auf dem Laufenden.
Ach ja, der Abriss oder Rückbau ist so einfach nicht. Es ist eine Alukonstruktion mit Glaseindeckung. Also nicht ganz billig.
ja, wir finden es auch sehr schade, dass wir an solche Nachbarn geraten sind, dabei wollen wir nur unseren Frieden ... komisch, wie manche Leute so darauf sind.
Falls es interessiert, halte ich euch weiter auf dem Laufenden.
Ach ja, der Abriss oder Rückbau ist so einfach nicht. Es ist eine Alukonstruktion mit Glaseindeckung. Also nicht ganz billig.