S
Siggo93
Liebes Forum,
wir sind eine junge Familie, die schon lange auf der Suche nach einem Baugrundstück ist. Nun haben wir ein Grundstück gefunden und möchten dieses erwerben. Der Verkäufer hat dieses Grundstück von der Gemeinde erworben und vertraglich vereinbart, dass das Grundstück nur bebaut (bezugsfertig) veräußert werden kann. Das Grundstück ist aktuell unbebaut. Die Gemeinde möchte sich aus der Angelegenheit raushalten. Im Falle einer Veräußerung würde die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen und jemanden in einer Warteliste zuteilen. Der Verkäufer möchte dieses Grundstück nicht bebauen. Er möchte es an uns veräußern oder verpachten, damit wir dieses nach unseren Wünschen und in Eigenleistung bebauen können. Da eine Veräußerung ohne Bebauung nicht möglich ist, sehen wir nur die Möglichkeit der Verpachtung. Diese ist nicht verträglich erwähnt. Nach der Bebauung soll das Grundstück an uns veräußert werden. Der Verkäufer ist äußert flexibel in der Vertragsgestaltung bzw. einer Lösung für diese Situation.
Hat jemand eine Idee wie man die Veräußerung umgehen kann ? Gibt es die Möglichkeit mit einem Erbpachtvertrag?
Vielen Dank!
wir sind eine junge Familie, die schon lange auf der Suche nach einem Baugrundstück ist. Nun haben wir ein Grundstück gefunden und möchten dieses erwerben. Der Verkäufer hat dieses Grundstück von der Gemeinde erworben und vertraglich vereinbart, dass das Grundstück nur bebaut (bezugsfertig) veräußert werden kann. Das Grundstück ist aktuell unbebaut. Die Gemeinde möchte sich aus der Angelegenheit raushalten. Im Falle einer Veräußerung würde die Gemeinde das Grundstück zurückkaufen und jemanden in einer Warteliste zuteilen. Der Verkäufer möchte dieses Grundstück nicht bebauen. Er möchte es an uns veräußern oder verpachten, damit wir dieses nach unseren Wünschen und in Eigenleistung bebauen können. Da eine Veräußerung ohne Bebauung nicht möglich ist, sehen wir nur die Möglichkeit der Verpachtung. Diese ist nicht verträglich erwähnt. Nach der Bebauung soll das Grundstück an uns veräußert werden. Der Verkäufer ist äußert flexibel in der Vertragsgestaltung bzw. einer Lösung für diese Situation.
Hat jemand eine Idee wie man die Veräußerung umgehen kann ? Gibt es die Möglichkeit mit einem Erbpachtvertrag?
Vielen Dank!