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Siggo93
Es geht um die Spekulation der Grundstücke. Problem ist, dass die Gemeinde da nicht zu Ende gedacht hat. Bebaute Grundstücke können nach Fertigstellung veräußert werden. Es gibt Bauherren die zwei Häuser auf ein Grundstück setzen und ein Haus verkaufen. Damit bereichern sich Leute umso mehr.Ich nehme an, dass es sich um den Versuch der Gemeinde handelt, ein Einheimischenmodell zu etablieren und Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben? Dann würde ich das ganze nur mit Fachanwalt angehen. Hier in der Region wird bei Verstößen gegen die Vorgaben durch die Käufer von Seiten der Gemeinden sofort der Klageweg beschritten.