Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen

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Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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Siggo93

Ich nehme an, dass es sich um den Versuch der Gemeinde handelt, ein Einheimischenmodell zu etablieren und Bodenspekulationen einen Riegel vorzuschieben? Dann würde ich das ganze nur mit Fachanwalt angehen. Hier in der Region wird bei Verstößen gegen die Vorgaben durch die Käufer von Seiten der Gemeinden sofort der Klageweg beschritten.
Es geht um die Spekulation der Grundstücke. Problem ist, dass die Gemeinde da nicht zu Ende gedacht hat. Bebaute Grundstücke können nach Fertigstellung veräußert werden. Es gibt Bauherren die zwei Häuser auf ein Grundstück setzen und ein Haus verkaufen. Damit bereichern sich Leute umso mehr.
 
S

Siggo93

Joa, ohne Kooperation der Gemeinde wird das schwierig.
Warum will denn der Verkäufer plötzlich nicht bauen? Muss ja ursprünglich sein Plan gewesen sein.
Ist der Verkaufspreis so attraktiv? Genau das versucht die Gemeinde zu verhindern.
Ich habe mit der Gemeinde gesprochen. Diese lässt nicht mit sich reden. Der Verkäufer hat einige Bauprojekte und möchte es nun aus privaten Gründen verkaufen. Er würde es uns zum Selbstkostenpreis verkaufen wollen. Der Verkaufspreis ist mehr als attraktiv. Selbst wenn er doppelt so hoch wäre.
 
S

Siggo93

Das kann auch einfach nur eine Weitergabe im Familien/Freundeskreis sein. Da hatte Opa vielleicht mehr Los-Glück als Junior, der eigentlich bauen will ...
Leider ist das nicht
Wahrscheinlich, weil es nicht im Sinne der Gemeinde ist. Pachtgrundstücke unterliegen rechtlich ähnlichen Eigenschaften wie Kaufgrundstücke.
Ich denke mal, dass es nicht möglich ist.

Zudem gibt es sehr wenige Banken, die einem Hausbau auf einem Grundstück, welches durch Privat verpachtet wird, grünes Finanzierungslicht gibt.
Da müsste bei Euch schon sehr viel Eigenkapital fließen.
Durch genügendes Eigenkapital macht die Bank in unserer Laage zurzeit bei allem mit. Wir benötigen nur einen Weg
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
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