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Myrna_Loy
das schließt es nicht aus. mehrere Gemeinden in Bayern haben genau solche Regelungen, damit Grundstücke nicht nur zu dem Zweck gekauft werden, sie nach einiger Zeit teurer weiter zu verkaufen, ohne weiter investiert zu haben."Der Verkäufer hat dieses Grundstück von der Gemeinde erworben und vertraglich vereinbart, dass das Grundstück nur bebaut (bezugsfertig) veräußert werden kann."
Dieser Satz schliesst Deine Vermutung aus.
Ein Fachanwalt sollte da beraten koennen.