Veräußerungsverbot der Gemeinde umgehen

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Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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hanghaus2000

hanghaus2000

Und das glaubst du? Gäbe es eine Lösung, hätte der professionelle Verkäufer (mit mehrere Projekte am Laufen) sie schon längst genutzt. Wieso sollte jemand, selbst wenn es nur auf dem platten Land ist, erst probieren ein Grundstück zu kriegen, um es dann mit Buchverlusten "zum Selbstkostenpreis" zu verkaufen? Das Delta plus etwas mehr (Kredite sind günstig, wenn man schon etwas hat), und ein 120m² Einfachhaus steht drauf und wäre verkaufsbereit.
Die Frage hat durchaus Berechtigung. Warum will der verkaufen? Bauzwang bei den heutigen Baukosten ist vermutlich nicht mehr so prickelnd.
 
S

Siggo93

Lass es bleiben. nach deiner Vorsprache bei der Gemeinde weiß diese nun ja auch schon Bescheid, dass du einen Weg suchst an das Baugrundstück zu kommen. die werden mit Argusaugen auf die weitere Entwicklung schauen...
Die Gemeinde musste so oder so ins Boot. Ich will am ende keinen Verärgern oder es mir mit der Gemeinde verspielen. Man sieht sich ja immer zweimal im leben.
 
S

Siggo93

Was heißt das denn genau? Haben die Notare gesagt, dass es rechtlich nicht machbar ist, oder haben die "keine Lust" auf einen aufwendigeren, aber machbaren Vertrag?
Ich habe nun mir eine dritte und vierte Meinung eingeholt. Zwei Notare haben mir folgende Möglichkeit aufgezeigt: Man könnte einen Erbbaurecht Vertrag mit dem Verkäufer vereinbaren. Die Gemeinde muss nur einen Rangrücktritt im Grundbuch zustimmen. Danach könnten wir auf diesem Grundstück bauen.
 
Zuletzt aktualisiert 15.01.2025
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