J
Jelena1994
Hi zusammen,
ich lese seit Monaten immer wieder mit und nun eröffne ich selber mal ein Thema, da ich einfach nicht mehr weiter weiß.
Ich habe meine Wohnung auf den 01.11.2021 verkauft und lasse gerade über einen Bauträger ein Einfamilienhaus bauen in BW. Einzugstermin war mündlich der 01.11.2021 ausgemacht, im Vertrag steht aber 7 Monate nach Baubeginn(welcher im Februar war). Eigentlich hatten wir uns immer gut verstanden aber von Monat zu Monat wurde alles suspekter.
Wie auch immer, die Treppe(der Treppenhersteller habe ich rausgesucht bzw. musste ich, da der Bauträger erst nach Vertragsunterschrift uns mit geteilt hat, das er keinen Holztreppen Partner hat) wird erst ende November eingebaut.
Was stand heute noch fehlt:
- keine Treppe, nur Bautreppe
-Außen ist keine Fassade drauf, nur die Dämmung (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-Man sieht noch alle Arbeiten vom Glasfaser oder der Erdwärmebohrung da die tiefen Löcher noch nicht mit Erde/Hummus wieder zu geschüttet wurden
-Schiebetür kommt erst ende Dezember
-Elektromehrpreisliste auf der Konstenkalkulation die ich vom Bauträgers per PDF erhalte stimmt nicht , da sie seit Juli nicht mehr aktualisiert wurde
-Kein Lichthof (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-keine Regenfallrohre (ich schätze solange die Außenfassade nicht drauf ist wird es auch keine Regenfallrohre geben
- Garage und alle Außenarbeiten fehlen (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
Innen herrscht noch Chaos aber bis ende der Woche soll Strom, Heizung und das Bad funktionieren (Fußboden + Malerarbeiten sind auch fertig).
Meine Frage:
Ich muss am 01.11 einziehen da ich keine andere Option außer ein Hotel habe. Da aber nur eine Bautreppe drin ist bis die richtige Treppe kommt und wie oben beschrieben mehrere Arbeiten noch nicht erledigt worden sind, lese ich im Netz das es ein hohes Risiko ist, die Übergabe zu akzeptieren. Folgender Satz macht mir aber Hoffnung:
'' Keine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Bauherr trotz Einzug und Nutzung des Gebäudes die Abnahme vorher ausdrücklich verweigert und dem Bauunternehmen mitteilt, dass trotz des Einzuges keine förmliche Abnahme erfolgt ist. ''
Kann ich also einziehen aber die Abnahme verweigern?
Ich habe Angst das wenn ich einziehe der Bauträger noch langsamer wird und sich einfach nicht mehr bemüht.....Bin also im Zwiespalt da ich ja eigentlich einziehen muss....
Da ich ja die Treppe selber aussuchen musste, schiebt der Bauträger die Schuld auf mich und somit zahlen die auch keine Strafe von 40,-€ pro Tag durch den Verzug, obwohl ja eigentlich schon lange 7 Monate vorbei sind, aber mündlich der 01.11 ausgemacht wurde....
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
ich lese seit Monaten immer wieder mit und nun eröffne ich selber mal ein Thema, da ich einfach nicht mehr weiter weiß.
Ich habe meine Wohnung auf den 01.11.2021 verkauft und lasse gerade über einen Bauträger ein Einfamilienhaus bauen in BW. Einzugstermin war mündlich der 01.11.2021 ausgemacht, im Vertrag steht aber 7 Monate nach Baubeginn(welcher im Februar war). Eigentlich hatten wir uns immer gut verstanden aber von Monat zu Monat wurde alles suspekter.
Wie auch immer, die Treppe(der Treppenhersteller habe ich rausgesucht bzw. musste ich, da der Bauträger erst nach Vertragsunterschrift uns mit geteilt hat, das er keinen Holztreppen Partner hat) wird erst ende November eingebaut.
Was stand heute noch fehlt:
- keine Treppe, nur Bautreppe
-Außen ist keine Fassade drauf, nur die Dämmung (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-Man sieht noch alle Arbeiten vom Glasfaser oder der Erdwärmebohrung da die tiefen Löcher noch nicht mit Erde/Hummus wieder zu geschüttet wurden
-Schiebetür kommt erst ende Dezember
-Elektromehrpreisliste auf der Konstenkalkulation die ich vom Bauträgers per PDF erhalte stimmt nicht , da sie seit Juli nicht mehr aktualisiert wurde
-Kein Lichthof (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-keine Regenfallrohre (ich schätze solange die Außenfassade nicht drauf ist wird es auch keine Regenfallrohre geben
- Garage und alle Außenarbeiten fehlen (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
Innen herrscht noch Chaos aber bis ende der Woche soll Strom, Heizung und das Bad funktionieren (Fußboden + Malerarbeiten sind auch fertig).
Meine Frage:
Ich muss am 01.11 einziehen da ich keine andere Option außer ein Hotel habe. Da aber nur eine Bautreppe drin ist bis die richtige Treppe kommt und wie oben beschrieben mehrere Arbeiten noch nicht erledigt worden sind, lese ich im Netz das es ein hohes Risiko ist, die Übergabe zu akzeptieren. Folgender Satz macht mir aber Hoffnung:
'' Keine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Bauherr trotz Einzug und Nutzung des Gebäudes die Abnahme vorher ausdrücklich verweigert und dem Bauunternehmen mitteilt, dass trotz des Einzuges keine förmliche Abnahme erfolgt ist. ''
Kann ich also einziehen aber die Abnahme verweigern?
Ich habe Angst das wenn ich einziehe der Bauträger noch langsamer wird und sich einfach nicht mehr bemüht.....Bin also im Zwiespalt da ich ja eigentlich einziehen muss....
Da ich ja die Treppe selber aussuchen musste, schiebt der Bauträger die Schuld auf mich und somit zahlen die auch keine Strafe von 40,-€ pro Tag durch den Verzug, obwohl ja eigentlich schon lange 7 Monate vorbei sind, aber mündlich der 01.11 ausgemacht wurde....
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
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