Abnahme vor Fertigstellung (keine Treppe und Außenarbeiten)

4,20 Stern(e) 5 Votes
J

Jelena1994

Hi zusammen,

ich lese seit Monaten immer wieder mit und nun eröffne ich selber mal ein Thema, da ich einfach nicht mehr weiter weiß.

Ich habe meine Wohnung auf den 01.11.2021 verkauft und lasse gerade über einen Bauträger ein Einfamilienhaus bauen in BW. Einzugstermin war mündlich der 01.11.2021 ausgemacht, im Vertrag steht aber 7 Monate nach Baubeginn(welcher im Februar war). Eigentlich hatten wir uns immer gut verstanden aber von Monat zu Monat wurde alles suspekter.
Wie auch immer, die Treppe(der Treppenhersteller habe ich rausgesucht bzw. musste ich, da der Bauträger erst nach Vertragsunterschrift uns mit geteilt hat, das er keinen Holztreppen Partner hat) wird erst ende November eingebaut.
Was stand heute noch fehlt:
- keine Treppe, nur Bautreppe
-Außen ist keine Fassade drauf, nur die Dämmung (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-Man sieht noch alle Arbeiten vom Glasfaser oder der Erdwärmebohrung da die tiefen Löcher noch nicht mit Erde/Hummus wieder zu geschüttet wurden
-Schiebetür kommt erst ende Dezember
-Elektromehrpreisliste auf der Konstenkalkulation die ich vom Bauträgers per PDF erhalte stimmt nicht , da sie seit Juli nicht mehr aktualisiert wurde
-Kein Lichthof (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)
-keine Regenfallrohre (ich schätze solange die Außenfassade nicht drauf ist wird es auch keine Regenfallrohre geben
- Garage und alle Außenarbeiten fehlen (laut Vertrag kann dies erst nach den versprochenen 7 Monaten Bauzeit erfolgen)

Innen herrscht noch Chaos aber bis ende der Woche soll Strom, Heizung und das Bad funktionieren (Fußboden + Malerarbeiten sind auch fertig).
Meine Frage:
Ich muss am 01.11 einziehen da ich keine andere Option außer ein Hotel habe. Da aber nur eine Bautreppe drin ist bis die richtige Treppe kommt und wie oben beschrieben mehrere Arbeiten noch nicht erledigt worden sind, lese ich im Netz das es ein hohes Risiko ist, die Übergabe zu akzeptieren. Folgender Satz macht mir aber Hoffnung:
'' Keine konkludente Abnahme liegt vor, wenn der Bauherr trotz Einzug und Nutzung des Gebäudes die Abnahme vorher ausdrücklich verweigert und dem Bauunternehmen mitteilt, dass trotz des Einzuges keine förmliche Abnahme erfolgt ist. ''
Kann ich also einziehen aber die Abnahme verweigern?

Ich habe Angst das wenn ich einziehe der Bauträger noch langsamer wird und sich einfach nicht mehr bemüht.....Bin also im Zwiespalt da ich ja eigentlich einziehen muss....
Da ich ja die Treppe selber aussuchen musste, schiebt der Bauträger die Schuld auf mich und somit zahlen die auch keine Strafe von 40,-€ pro Tag durch den Verzug, obwohl ja eigentlich schon lange 7 Monate vorbei sind, aber mündlich der 01.11 ausgemacht wurde....

Vielen Dank schon mal für die Antworten!
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

Da ich ja die Treppe selber aussuchen musste, schiebt der Bauträger die Schuld auf mich
Da fehlen wohl Informationen für uns? Das Argument ist so jetzt nicht nachvollziehbar.
Ich muss am 01.11 einziehen da ich keine andere Option außer ein Hotel habe.
Kann ich also einziehen aber die Abnahme verweigern?
Wer einzieht, nimmt stillschweigend ab.

Aber mal zum Grundsatz:
Es ist natürlich wahrlich blöd, dass das Haus noch nicht fertig ist.
Allerdings ist diese Situation gängig. Du bist nicht der Einzigste und auch nicht in einer außerordentlichen Situation, dass die Wohnung oder das vorherige Haus gekündigt oder verlassen werden muss, und das zukünftige Haus noch nicht fertig oder bewohnbar ist.
Optionen gibt es genug: zb eine Ferienwohnung und parallele Einlagerung der Möbel. Jeder zweite Bauherr, den ich kenne, machen es so. Ich auch.
 
Nida35a

Nida35a

Ferienwohnung als Übergang,
fragen ob ihr länger in der alten Wohnung bleiben könntet,
bietet dafür Ausgleichszahlung an.
Macht euch nicht verrückt
 
J

Jelena1994

Vor der Unterschrift des Vertrages war mündlich abgemacht, das ich eine Holztreppe möchte, der Bauträger aber im Kaufvertrag eine Stahltreppe angeboten hatte. Der Bauträger meinte daraufhin, das es kein Problem sei, eine Holztreppe zu besorgen. Wie sich nach Unterschrift des Kaufvertrages herausstellte war es ein Problem, denn es hieß ein paar Monate später, ich solle mich selber um die Treppe kümmern. Laut Bauträger bin ich schuld das die nicht fertig werden können, da ich ja nicht seine Treppe wollte. Problem war aber, das der Estrich aufgrund der langen Fensterlieferungen viel zu spät rein kam, somit konnte der Treppenbauer erst vor zwei Monaten alles ausmessen und da liegt ja nicht die Schuld bei mir.
Wer hat hier recht?

Es ist keine Option in ein Ferienhaus zu ziehen da ich 3 Haustiere habe. Meine Frau und Kind ziehen schon zu ihrer Mutter, was für mich total okay ist. Mit meiner Katze und zwei Hunden ist aber keine Option.
Was spricht also dagegen einzuziehen und Gleichzeit die Übergabe zu verweigern und dies im Protokoll festzuhalten? Oder ist dies gar nicht rechtlich möglich aufgrund der fehlenden Treppe(Brandschutz....)? Die Umzugsfirma ist schon auf den kommenden Samstag bestellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Y

ypg

S

Smialbuddler

Abgesehen vom unvorteilhaften Rechtlichen - ich bezweifle, dass der Umzug auf eine Baustelle wirklich besser ist für deine Tiere. Bei den Hunden mag es je nach Charakter passen, von Katzenbesitzern habe ich schon von wirklich großen Problemen beim Umzug in ein ruhiges, fertiges (aber für die Katze eben unbekanntes) Haus gehört. Auch die Einzugsvariante wird also Stress. Ich würde dir empfehlen nochmal genau abzuwägen, ob Ferienwohnung oder ähnliches wirklich so viel schlechter sind. Da ist es zumindest ruhig und sauber - und zuverlässig abschließbar. Es gibt auch tierfreundliche Anbieter. Noch eine Variante: Katzenpension!
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Abnahme vor Fertigstellung (keine Treppe und Außenarbeiten)
Nr.ErgebnisBeiträge
1Verhalten bei drohendem Verzug durch Bauträger 48
2Würdet ihr nochmal selber bauen oder Bauträger? 31
3Unterschrift Fertighaus unter Vorbehalt mit Rücktrittsrecht 16
4Baunebenkosten Bank will Unterschrift vom Architekt 16
5Bauträger ändert Grundstücksgröße 25
6Unterschrift Werkvertrag bevor Finanzierung steht? 15
7Schätzung der Bauzeit für den Neubau einer Doppelhaushälfte 17
8Bauzeit-Angabe in Fertighausvertrag- Bindend? 19
9Durchschnittliche Bauzeit Doppelhaushälfte mit Keller 12
10Bauträger-Neubau: Zwei Wohnungen kaufen und danach vereinigen 18
11Zusätzliche Baukosten bei Hausbau mit Bauträger 88
12Checkliste Elektroplanung Neubau Bauträger 10
13Heinz von Heiden Bauleistungsbeschreibung + Vertrag veränderbar 10
14Bauherrenseitig beim Bauen mit Bauträger 16
15Sicherheitsvorschriften: Bautreppe 14
16Muss der Bauträger das Bodengutachten herausgeben? 18
17Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter 13
18Bauträger verweigert Herausgabe von Unterlagen 32
19KfW 261 wenn Bauträger bereits Fördermittel beantragt hat 11
20Grundstück - Kann man heute überhaupt noch ohne Bauträger bauen? 64

Oben