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Costruttrice
@tamer.darweesh Gibt‘s bei dir was Neues? Hast Du Auskunft bekommen?
@tamer.darweesh Gibt‘s bei dir was Neues? Hast Du Auskunft bekommen?
Von welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?Sie schickten mir den Textteil des Bebauungsplan,
Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.Beispiel: Das Gebäude muss ein Rechteck mit einem Seitenverhältnis von 4:5 sein. Das würde es etwas klein machen (die Grundstücksbreite ist etwas eng und das wäre die längere Seite des Gebäudes),
Das ist in Bayern - besonders in Franken - häufig, daß Kniestöcke unerwünscht sind. Dann kann man innen Drempel machen und verliert ein bißchen Wohnfläche für die Abseiten.vor allem, dass Kniestöcke nicht erlaubt sind, so dass ich keinen brauchbaren Dachboden bekomme.
Hier geht es um KirchseeonVon welchem der beiden Orte sprichst Du jetzt ?
Ja, es wurde ein Verhältnis von mindestens 1,2:1 gefordert. Also ist zum Beispiel 1,1:1 nicht akzeptabel.Das Seitenverhältnis ist mißverständlich erklärt - erst recht in der bildlichen Erläuterung. Gemeint ist, daß quadratische Grundflächen unerwünscht sind; man soll deutlich erkennen können, daß Länge und Breite nicht gleich sind. Diese Erkennbarkeit sieht man bei einem Seitenverhältnis von 1,25 : 1 als gegeben an; auch 1,3 : 1 oder 1,7 : 1 wären möglich. Auch muß die Grundfläche nicht rechteckig sein, nur das Verhältnis der "Hausachse" zu der dazu quer stehenden Achse müssen diese erkennbare Ungleichheit aufweisen. Manchmal genügt die Ungleichheit an sich, aber manchmal wird auch vorgeschrieben, welche der beiden Dimensionen die größere sein soll. In der Planzeichnung sieht man eine solche zusätzliche Vorgabe an der mit Pfeilen angegebenen Firstrichtung.
Und was wäre in etwa das Verhältnis im Vorhaben gewesen ?Ja, es wurde ein Verhältnis von mindestens 1,2:1 gefordert. Also ist zum Beispiel 1,1:1 nicht akzeptabel.
Wen interessiert ein Dachboden ? - Abstellraum kann man doch auch im Keller schaffen.Das war eine große Einschränkung für unseren Plan, zusätzlich zu dem sehr kleinen Dachboden.
Geplant war, dass wir etwa 13 * 13, also 6,5 * 13 pro Doppelhaushälfte haben müssen.Und was wäre in etwa das Verhältnis im Vorhaben gewesen ?
Wir sind an einem Dachboden als zusätzlichen Wohnraum und nicht als Abstellraum interessiert.Wen interessiert ein Dachboden ? - Abstellraum kann man doch auch im Keller schaffen.