wie hoch ist den bei so einer Angabe im Bebauungsplan die Toleranz ?
Da gibt es kein "akademisches Viertel", maximal 0,60 m bedeuten:
"maximal" = höchstens. Das ist ein verbindlicher Wert, keine Verhandlungsbasis, keine Eichtoleranz wie beim Blitzer;
"0,60 m" = sechzig Zentimeter, nicht fünfundsechzig. Wenn die auf einem Bruchteil der Länge geringfügig überschritten werden, weil die Mauerkrone gerade abschließt obwohl das Gelände zwischendurch einen kleinen Durchhänger hat, wird das niemand beanstanden. Wenn aber eine ganze Straße voller schlitzohriger Zocker aus Prinzip auf siebzig Zentimeter hochreizt, wird der Stadtrat eine Sondersitzung machen und reihenweise Rückbauverfügungen beschließen. Du solltest den Amtsschimmel nicht damit wild machen, seinen Angemessenheitsgrundsatz zu mißbrauchen. Vergiß auch nicht, daß alle fünf Jahre Kommunalwahlen sind: der nächste Baudezernent könnte ein Hardliner sein.