Ich schätze deine Beiträge sehr, aber das ist doch ziemlich befremdlich.
Es tut mir leid, wenn Du die sinnbildliche Verwendung des ich sachma "Volksliedes" in den falschen Hals bekommen haben solltest. Ich habe diesen Anklang verwendet, weil hoffentlich jede/r (und somit auch die TE) dann das Lied "im Ohr hat", und damit "der Groschen fällt": nämlich das Phänomen zu bedenken, daß in jeder Strophe des Bauprojektliedes aus einem anderen Grund ein Mitstreiter abspringen wird: einer wollte nur das Grundstück vorne links und sonst keines, der nächste das Grundstück nicht am Wendehammer, dem dritten stinkt der Rolldienst für die Mülltonnen bis an die Ecke zur öffentlichen Straße und so weiter. Die Avatare dieser unsicheren Kantonisten im Lied sind rein symbolisch "kleine Negerlein", und niemals ernsthaft buchstäblich "wie man heute sagen würde, minderjährige Farbige (m/w/d)" gewesen. Hab´ ich ibrigens a jiddisches Mammele und ganz gewiß nicht blau gewählt ;-)
MMn wird das Bauamt, bei der groesse des Grundstück, einen neuen Teil-Bebauungsplan fordern. Der dann durch Alle Instanzen geht.
Das denke ich eher nicht. So wie ich die TE verstand, liegt das Grundstück in einem überplanten Gebiet und wird lediglich eine Umwidmung erfahren, aber in die - von der TE ja leider verschwiegenen - Bebauungskriterien der umliegenden Parzellen mit übergestülpt bekommen. Das Faß eines besonderen Abschnittes würde man dabei wohl nur dann aufmachen, wenn sich der Bedarf seit der jüngsten Version des Bebauungsplanes wesentlich verändert hätte, also z.B. wenn so viele Doppelhausinteressenten Schlange stünden, daß man in diesem Gebiet keine weiteren freistehenden Einfamilienhaus mehr entstehen lassen wollte. Wir reden hier von dreitausend Quadratmetern abzüglich Straßenraum, also im Sinne von Herrn Kopper von Peanuts ;-)