Amtshaftung Baugenehmigung Nachbar - Schlagworte gesucht

4,80 Stern(e) 6 Votes
H

hampshire

Fahre mehrgleisig.
1. fachanwaltliche Beratung
2. Schriftliche Äusserung Deiner Bedenken gegenüber dem Bauamt
3. Gehe in einen Bauausschuss und stelle Bürgerfragen, auch laienhaft. Je mehr Menschen die Bedenken hören, desto schwieriger sind sie „versehentlich“ zu missachten.
4. Erkundige Dich zu Deiner Beweissicherungsmöglichkeit
5. Spreche mit dem Auftraggeber für Dein Nachbaehaus und teile diesem auch schriftlich Deine Bedenken mit (erst mal ohne Anwalt).

Jetzt hast Du schon mal eine Aktenlage geschaffen, die ein späteres „hab ich nicht gewusst“ unglaubwürdig macht.
Ferner gibt es ggfs. auf Seite der bauenden Firma ja auch ein Entgegenkommen - man muss nicht als Erstes Gegnerschaft vermuten.
 
A

apokolok

Naja, für dich persönlich mag das etwas einschneidendes sein, aber der Vorgang kommt doch so ständig vor.
Wenn man nirgends mehr bauen dürfte / könnte, wo ein paar alte Häuser drumrum stehen, wäre alles voller Baulücken.
Das wird schon so ausgeführt werden, das rundum nicht alles einstürzt. Das ist doch Standard.
Also ich würde mich an deiner Stelle damit anfreunden, dass du neue Nachbarn bekommst, alles andere ist unnötiger Stress ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.
Ne brauchbare Dokumentation des Ist-Zustandes ist aber sicherlich kein Fehler.
 
H

hampshire

Wenn man nirgends mehr bauen dürfte / könnte, wo ein paar alte Häuser drumrum stehen, wäre alles voller Baulücken.
Das Ziel ist ja nicht den Bau zu verhindern, sondern das Eigentum zu schützen bzw. die Sorge darum zu los zu werden (es ist ja unklar, ob das Eigentum überhaupt gefährde ist). Wenn das gegeben ist, wird @Annii75 damit auch kein besonderes Problem haben.
Also ich würde mich an deiner Stelle damit anfreunden, dass du neue Nachbarn bekommst, alles andere ist unnötiger Stress ohne jegliche Aussicht auf Erfolg.
Wenn das Ziel nicht mehr der Schutz des Eigentums ist, hast Du recht mit "keine Aussicht auf Erfolg". Wenn das Ziel ist Sicherheit zu gewinnen, dass auch alles richtig läuft, ist ein klares Engagement dafür sehr sinnvoll.
Den Bau zu verhindern ist ja nur eine von mehreren Möglichkeiten das Eigentum zu schützen - dazu die Konfrontativste und Aussichtsloseste.
 
11ant

11ant

Ich lese die Beschreibung
mein Haus ist 200 Jahre alt und steht auf einem Streifenfundament. Wir wohnen auf einer Bodendenkmalsfläche in Wassernähe mit einem GWSpiegel von 0,8m und auf Sandboden.
schon als ernstzunehmenden Hinweis auf ein statisch zart besaitetes Haus: vor 200 Jahren hat man bei hohem Grundwasser noch keine "weiße Wanne" gebaut, sondern auf einen Keller verzichtet, und die Stichworte "Streifenfundament" und "Bodendenkmalsfläche" weisen zudem darauf hin, daß das Haus auch nicht auf einer Pfahlgründung steht. Der Boden unter dem Haus dürfte also bildlich gesprochen die "Härte" eines ungedeckten Apfelkuchens haben.
6m neben mir plant ein Investor, eine Tiefgarage für 3 Mehrfamilienhäuser zu errichten.
Das Stichwort "Investor" läßt mir auch den Verdacht nicht unbegründet erscheinen, nicht mehr als die nötigsten Grenzabstände zu halten. Daß dann Zufahrten zu Tiefgaragen gerne auch mal in den Bauwich gelegt werden, ist keine Seltenheit. Typischerweise verläßt sich ein Investor darauf, daß das Bauamt ihm die nötigen Auflagen schon machen wird. Er schaut üblicherweise nicht selbst in die Bauakten der Nachbarn, wie deren Gebäude gegründet sind. Zudem lagen hier zwischen dem Baujahr des Hauses der TE und heute auch noch zwei Weltkriege - daß diese Bauakten überhaupt noch vorhanden sind, darf also begründet in Frage gestellt werden. Ohne einen Hinweis auf die Qualität der Gründung würde das Bauamt also wahrscheinlich sogar mit schlimmstenfalls "leichter Fahrlässigkeit" davonkommen oder sogar gute Chancen auf einen Freispruch haben. Ich halte daher die Ängste der TE nicht im Geringsten für Hypochondrie und für essentiell, das Bauamt offiziell und mit nachgewiesenem Zugang auf die besondere Gefahrenlage durch die Gründungssituation hinzuweisen. Wie bereits von @hampshire im Beitrag #8 dargestellt, würde auch ich hier dringend dazu raten, den Hinweis auf die besonderen Gefahren breit im Kreis der Beteiligten zu streuen - zwar wie vorgeschlagen ohne grollige Böswilligkeitsunterstellung, aber eben schon mit dem deutlichen Hinweis, daß hier nicht "nur Risse" zu erwarten wären.
 
Tassimat

Tassimat

Ist der Investor bekannt? Gibt es da nicht einen Ansprechpartner, der die Frage beantworten kann, wie die Nachbargebäude geschützt und die Baugrube gesichert wird? Da muss doch irgendeine Architekturbüro hinter stecken. Ich glaube kaum, dass das so ein anonymer Investor aka Heuschrecke ist.
 
Zuletzt aktualisiert 25.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Amtshaftung Baugenehmigung Nachbar - Schlagworte gesucht
Nr.ErgebnisBeiträge
1Bauamt lehnt Bauantrag ab da Haus zu weit hinten geplant 86
2Genehmigung Bauamt 10
3Braucht man die Bauabnahme vom Bauamt? 15
4Probleme mit Bauamt wegen Anböschen, Stützmauern! 27
5Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 13
6Bauamt will Ortsbesichtigung. 116

Oben