hanghaus2000
Der TE hat das Angebot bereits angenommen mit der entsprechenden Beauftragung der Planung. Somit sind die Angebotspreise bindend. Die Erstellung eines abweichenden Vetrages ist zurueck zu weisen. Auf die Erfuellung des bereis beauftragten Angebots wird verwiesen. Aber ich bin kein Anwalt.
Was genau steht denn im Angebot? Gab es da eine Preisbindung?
Was genau steht denn im Angebot? Gab es da eine Preisbindung?