Bauen mit einem GU - Mehrkostenforderung kurz vor Baustart

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hanghaus2000

hanghaus2000

Der TE hat das Angebot bereits angenommen mit der entsprechenden Beauftragung der Planung. Somit sind die Angebotspreise bindend. Die Erstellung eines abweichenden Vetrages ist zurueck zu weisen. Auf die Erfuellung des bereis beauftragten Angebots wird verwiesen. Aber ich bin kein Anwalt.
Was genau steht denn im Angebot? Gab es da eine Preisbindung?
 
C

Chloe83

Also jetzt muss ich auch mal blöd fragen.
Wenn ich einen Bauvertrag mit Summe X unterschreibe und es steht zb. kein Satz drin wie „Der Preis ist nach Annahme 6 Monate gültig“ oder so, dann gehe ich von einem Festpreis aus.
Oder sehe ich da was falsch ?
Da könnte ja sonst jeder kommen und mehr verlangen.
 
11ant

11ant

Wenn ich einen Bauvertrag mit Summe X unterschreibe und es steht zb. kein Satz drin wie „Der Preis ist nach Annahme 6 Monate gültig“ oder so, dann gehe ich von einem Festpreis aus.
Oder sehe ich da was falsch ?
Ja, Du verstehst den Begriff des "Festpreises" falsch. Das ist ein Preis, der nicht an eine bestimmte Masse / Menge gebunden ist (die zwischen Auftrag und Aufmaß variieren kann), sondern davon ungeachtet als vereinbart gilt. Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ganz so einfach ist das nicht. Es kommt darauf an, was vereibart wurde. Ist es ein Angebot auf Grundlage der VOB oder laut Baugesetzbuch?
Allgemein ist es nicht ueblich Preisgleitung fuer den Einfamilienhaus Bau zu vereinbahren, da die Bauzeit normalerweise sehr kurz ist.

Zumindest scheint es da ein Umdenken zu geben, da es heute eben nicht mehr eine kurze Bauzeit und schon gar nicht ueberschaubare Preissteigerungen der Lieferanten gibt. Dies setzt aber eine gesonderte Regelung schon im Angebot voraus. Das sehe ich hier nach der Schilderung des TE nicht.
 
hanghaus2000

hanghaus2000

Ja, Du verstehst den Begriff des "Festpreises" falsch. Das ist ein Preis, der nicht an eine bestimmte Masse / Menge gebunden ist (die zwischen Auftrag und Aufmaß variieren kann), sondern davon ungeachtet als vereinbart gilt. Eine Garantie der Nichtweitergabe zwischenzeitlicher Preisanstiege ist weder damit verbunden noch darin enthalten.
Wo hast denn das her? Das ist Unsinn.
 
Zuletzt aktualisiert 28.11.2024
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