Frage ist natürlich...kann ich Solche Sachen wie Vor und Rücksprünge noch ändern? Weil die Baugenehmigung ja dann für ein etwas anderes Gebäude erteilt wurde. Falls es noch zu ändern wäre sehe ich kein Problem ,das wenn ich den Statiker jetzt nicht mehr ewig warten lasse, etwas zu ändern.
Das Baugenehmigung erteilt ist heißt ich bin begrenzt in den Änderungen? Ja die Architektin hat uns immer nach dem Mund geredet und naja Verbesserungsvorschläge kamen eigentlich nie.
Die Baugenehmigung kann noch nicht erteilt sein, wenn der Statiker seinen Beitrag noch nicht abgeliefert hat. Zeichenknechte (m/w) sollen nicht widersprechen oder die Kunden auf Ideen bringen, weil der GU den Sack schnell zu machen will. Ob Du unter diesen Rahmenbedingungen überhaupt etwas zu ändern wünschen solltest ? - tja, ich weiß nicht recht. Vermutlich sind genau die nicht so gut geplanten Punkte ursächlich auf von Dir geäußerte Wünsche zurückzuführen. Entsprechend würde man Dich wohl für verrückt halten und Dir "die Freundschaft kündigen", wenn Du auch nur ein Drittel der Kritikpunkte umzusetzen versuchen würdest. Nein, dann ändere jetzt wohl besser nichts mehr, sondern investiere lieber in einen guten baubegleitenden Sachverständigen: bei Zeichenknechthäusern zahlt man die Vor- und Rücksprünge nämlich nicht mit geldlichen Aufpreisen - sondern eher damit, daß der GU den Mehraufwand durch schludriges Ausführen wieder auszugleichen versucht.
Also, Kommando zurück und "alles auf Anfang (des Threads)", reden wir nur über Fensterformate und -lagen. Lasse nur die Smokey Eyes weg, ändere die Eckfenster in den Bädern in normale Fassadenfenster und passe einige wenige Formate an.