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JoachimG.
Wie ist das mit dem Weg geregelt? Wir haben eine ähnliche Situation neu produziert und das Regelwerk des Notars extra durch einen Fachanwalt prüfen lassen - auch der Bank war für die mögliche Finanzierung die Regelung im Wortlaut wichtig.
Hätte dein Sohn ein Wegerecht und dürfte dort überhaupt seine Leitungen verlegen? Natürlich kannst du die Leitung für ihn verlegen, aber dann ist der Nachbar bei 50/50 Besitz immer Miteigentümer und kann sich im Zweifel mit draufsetzen.
Bei uns wäre es so, dass wir und die Nachbarn zwar unseren ideellen halben Miteigentumsanteil verkaufen dürfen, aber keiner seinen Anteil wieder teilen darf und einem 3. eine Belastung einräumen darf.
Gibt es da bei euch eine Regelung. Weil ansonsten könnte der Nachbar den Bau des Sohnes, bzw. Verlegen von Leitungen für den Sohn recht schnell unterbinden. Genausowenig dürfte er dann aber auch seines Teilen.
Hätte dein Sohn ein Wegerecht und dürfte dort überhaupt seine Leitungen verlegen? Natürlich kannst du die Leitung für ihn verlegen, aber dann ist der Nachbar bei 50/50 Besitz immer Miteigentümer und kann sich im Zweifel mit draufsetzen.
Bei uns wäre es so, dass wir und die Nachbarn zwar unseren ideellen halben Miteigentumsanteil verkaufen dürfen, aber keiner seinen Anteil wieder teilen darf und einem 3. eine Belastung einräumen darf.
Gibt es da bei euch eine Regelung. Weil ansonsten könnte der Nachbar den Bau des Sohnes, bzw. Verlegen von Leitungen für den Sohn recht schnell unterbinden. Genausowenig dürfte er dann aber auch seines Teilen.