Ach echt jetzt? Wenn ich also einen Schuppen baue (diese Holzdinger), sagen wir mal, um Heu und Rasenmäher zu lagern, brauche ich keine Baugenehmigung, auch wenn er 20m² hat? Wenn ich genau das gleiche Ding baue und stelle einen Tisch mit Stühlen rein, brauche ich eine Genehmigung?
In BB ist das so in der Bauordnung formuliert:
Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude:Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m[SUP]3[/SUP] umbautem Raum
...
oberirdische Garagen mit nicht mehr als einem Geschoss und nicht mehr als 150 m[SUP]2[/SUP] Grundfläche ...
Wenn Du also so ein "Holzding" baust und das Teil nicht > 75 cbm ist, wäre das in BB genehmigungsfrei. Wenn Du dann anschließend Tisch und Stühle reinstellst, um Deinem Rasenmäher Gesellschaft zu leisten, sollte das dem Bauamt egal sein. nicht egal wäre es, wenn beim Rasenmäher plötzlich Gardinen am Fenster hängen würden, weil Du dauerhaft zu ihm ziehen möchtest und vielleicht auch noch ein WC einbaust. Dann dürfte ein Aufenthaltsraum vorliegen, für den eine Genehmigung notwendig ist.
Das liegt daran, dass an Wohnraum erhöhte Anforderungen gestellt werden (Licht, Raumhöhe, Brandschutz, Fluchtweg usw.) , s. BB Bauordnung:
(1) Aufenthaltsräume müssen eine für ihre Benutzung ausreichende Grundfläche und eine lichte Höhe von mindestens 2,40 m haben. Aufenthaltsräume im Dachraum müssen diese lichte Höhe über mindestens die Hälfte ihrer Grundfläche haben; Raumteile mit einer lichten Höhe unter 1,50 m bleiben dabei außer Betracht. Bei nachträglichem Ausbau von Dachräumen genügt eine lichte Höhe von 2,30 m.
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend mit Tageslicht beleuchtet und belüftet werden können. Das Rohbaumaß der Belichtungsöffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes einschließlich der Grundfläche verglaster Vorbauten oder Loggias betragen; die Grundfläche von Vorbauten, die die Beleuchtung des Raumes mit Tageslicht beeinträchtigen, ist mit einzubeziehen.
(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Beleuchtung mit Tageslicht verbietet, sind ohne Belichtungsöffnungen zulässig. Aufenthaltsräume ohne Belichtungsöffnungen müssen durch technische Einrichtungen ausreichend beleuchtet und belüftet werden können.
Diese Vorschriften brauchst Du beim Rasenmäher nicht zu beachten.