N
Niedersachsin
Nach langem Lesen habe ich mich nun auch angemeldet und komme gleich mit einer Frage.
Wir bauen ein Haus in Niedersachsen. Unsere Firma hat uns den finalen Vertrag zur Ansicht gegeben und einige Passagen klingen für mich nicht gut.
Auch ist die Kostenaufstellung zu unseren Sonderwünschen noch undurchsichtig aber diese Klauseln machen mir schon eher Gedanken.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass unter euch ein Anwalt auf Baurecht ist und mir eine rechtlich wirksame Anwort geben kann. Dass wir den Vertrag ofiziell prüfen lassen, wenn die Klauseln nicht zu unserer Zufriedenheit verhandeln können, ist ja dann unabdingbar. Mich interessiert erstmal einfach eure Meinung. Wie ihr das einschätzt. Sind solche Klauseln in euren Augen bedenklich oder eher Standard?
Eine Klausel ist die folgende.:
Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Nach der Kündigung können die Bauherren und (Firmenname) voneinander verlangen, an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitzuwirken. Wird die Mitwirkung oder die Teilnahme an einem innerhalb angemessener Frist bestimmten Termin zur Leistungsfeststellung verweigert, trifft die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung die Partei, die sich verweigert hat. Dies gilt nicht, wenn die unterlassene Mitwirkung, bzw. Teilnahme durch einen Umstand unterbleibt, den die betreffenden Partei nicht zu vertreten hat.
Die bis zur Kündigung durch (Firmenname) erbrachten Leistungen haben die Bauherren zu bezahlen.
Nun, es ist unwahrscheinlich, dass wir mitten im Bau den Vertrag kündigen würden. Kommt aber ein lukrativerer Vertrag für die Firma oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da. Heutzutage ist es unwahrscheinlich, spontan jemanden zu finden, der dann einfach dein haus zu ähnlichen Konditionen weiterbaut. Halbfertiggebaute Häuser haben schon manchen Bauherren in den Finanziellen Ruin getrieben.
Seht ihr diese Passage auch problematisch?
Weitere Passage:
Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Das Grundstück gehört uns und wir bauen über eine Baufirma, nicht einem GU. Räume denen gerne uneingeschränkten Zugang ein aber lasse mich ungern ggf von meinem eigenen Haus ausschließen, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Wir bezahlen in Bauabschnitten. D.h, die Leistungen werden immer anteilig zum Bauabschnitt bezahlt und die Firma geht also nicht in Vorleistung.
Es gibt noch einige weitere Punkte aber das wird villeicht in eines (und damit auch noch meines ersten) zu lang.
Ich würde mich gerne einfah über eure Meinung freuen und eine Einschätzung, wie ihr vorgehen würdet. Ggf ist das alles ganz normal und vertraglich üblich und rechtens,
Wir bauen ein Haus in Niedersachsen. Unsere Firma hat uns den finalen Vertrag zur Ansicht gegeben und einige Passagen klingen für mich nicht gut.
Auch ist die Kostenaufstellung zu unseren Sonderwünschen noch undurchsichtig aber diese Klauseln machen mir schon eher Gedanken.
Natürlich ist es unwahrscheinlich, dass unter euch ein Anwalt auf Baurecht ist und mir eine rechtlich wirksame Anwort geben kann. Dass wir den Vertrag ofiziell prüfen lassen, wenn die Klauseln nicht zu unserer Zufriedenheit verhandeln können, ist ja dann unabdingbar. Mich interessiert erstmal einfach eure Meinung. Wie ihr das einschätzt. Sind solche Klauseln in euren Augen bedenklich oder eher Standard?
Eine Klausel ist die folgende.:
Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Nach der Kündigung können die Bauherren und (Firmenname) voneinander verlangen, an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitzuwirken. Wird die Mitwirkung oder die Teilnahme an einem innerhalb angemessener Frist bestimmten Termin zur Leistungsfeststellung verweigert, trifft die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung die Partei, die sich verweigert hat. Dies gilt nicht, wenn die unterlassene Mitwirkung, bzw. Teilnahme durch einen Umstand unterbleibt, den die betreffenden Partei nicht zu vertreten hat.
Die bis zur Kündigung durch (Firmenname) erbrachten Leistungen haben die Bauherren zu bezahlen.
Nun, es ist unwahrscheinlich, dass wir mitten im Bau den Vertrag kündigen würden. Kommt aber ein lukrativerer Vertrag für die Firma oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da. Heutzutage ist es unwahrscheinlich, spontan jemanden zu finden, der dann einfach dein haus zu ähnlichen Konditionen weiterbaut. Halbfertiggebaute Häuser haben schon manchen Bauherren in den Finanziellen Ruin getrieben.
Seht ihr diese Passage auch problematisch?
Weitere Passage:
Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.
Das Grundstück gehört uns und wir bauen über eine Baufirma, nicht einem GU. Räume denen gerne uneingeschränkten Zugang ein aber lasse mich ungern ggf von meinem eigenen Haus ausschließen, sollte es zu Unstimmigkeiten kommen. Wir bezahlen in Bauabschnitten. D.h, die Leistungen werden immer anteilig zum Bauabschnitt bezahlt und die Firma geht also nicht in Vorleistung.
Es gibt noch einige weitere Punkte aber das wird villeicht in eines (und damit auch noch meines ersten) zu lang.
Ich würde mich gerne einfah über eure Meinung freuen und eine Einschätzung, wie ihr vorgehen würdet. Ggf ist das alles ganz normal und vertraglich üblich und rechtens,