H
hampshire
Ist unproblematisch wie bereits von anderen geschrieben.Die Bauherren und (Firmenname) könne diesen Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
Wie schon geschrieben: Das ist kein wichtiger Grund. "Wichtiger Grund" ist nicht willkürlich, sondern ein juristischer Begriff.oder gibt es während der Bauphase Unstimmigkeiten (zB wegen Mängeln), könnte sich die Firma ja, berufend auf irgendeinen vorsätzlich wichtigen Grund (ist ja auch nicht im Vertrag definiert) vom Vertrag zurückziehen und wir stünden dann mit einem halbfertigen Haus da.
Mache ein gemeinsames Hausrecht daraus. Die Baufirma braucht Handlungsfreiheit, Du und ggfs. Deiin Sachverständiger ebenfalls.Bis zur Hausübergabe räumen die Bauherren (Firmenname) ein hausrecht ein.