Hatte einen Fall mit anwaltlicher Beratung. ÖRAG hat anstandslos den Anwalt vermittelt und wohl auch bezahlt.
Wenn sich der Fall mit dem Beratungsgespräch erledigt hat, braucht man auch keine Selbstbeteiligung zu zahlen. Dies war bei mir der Fall.
Das Problem beim Bau ist: Du willst in diesen Zeiten normalerweise dringender den Bau fertig haben als der Bauunternehmer. D.h. sich monate-, evtl. sogar jahrelang zu streiten bis man evtl sogar sein Recht bekommt ist in der Prio realistisch gesehen nicht so weit oben, wie einfach endlich einziehen zu können.
Insofern nützt dir die BH-RSV auch nicht so viel.
Klar, im ganzen Vorgeplänkel ist es gut rechtlichen Beistand zu haben um überhaupt zu erfahren wo man steht. Selbst in der Korrespondenz kann so ein Anwaltsschreiben vielleicht manchmal mehr erreichen als selbst verfasste Mängelanzeigen, selbst wenn formal korrekt (wobei das je nach Charakter auf der Gegenseite auch nach hinten los gehen kann). Insofern gibt es dennoch viele Argumente dafür insbesondere für unsichere Menschen.
Ich sehe den größten Vorteil darin, nach der Bauphase, bei evtl. Gewährleistungsanprüchen, denn dannhat der Bauunternehmer im Normalfall gar kein Interesse seine Schuldigkeit zu tun und dann hat man ein entsprechendes Druckmittel, was man frei benutzen kann.
Ob es die Prämien Wert ist? Das werde ich in 5 Jahren sagen können...