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priviticerul
aber wie soll er Geld bekommen, wenn die Firma die Arbeiten einfach nicht gemäß Vertrag ausgeführt hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass er vor Gericht einklagen kann, wenn die Firma die dazugehörige Arbeiten einfach nicht ausgeführt hat.Lasse Dich anwaltlich beraten, wie weit die Firma allein durch die verstrichene Frist bereits ausreichend in Verzug ist und ob Du die Ersatzvornahme bereits beginnen kannst, ohne ggf. noch eine Nachfrist setzen zu müssen. Kommuniziere mit der Firma nur noch wasserdicht formgerecht und mit nachgewiesener Zustellung. Das einbehaltene Geld nützt Dir nur noch vorübergehend liquiditätsmäßig, der Verwalter wird es zu gegebener Zeit zurückfordern. Ich hatte eigentlich gehofft, deutlich genug geschrieben zu haben, daß ein Verwalter Dich an die Wand klatscht, ohne zu zucken. Immerhin ist der Verwalter - wohlgemerkt erst wenn er die Schuldnerin auch alleine führt - auch dafür verantwortlich, aller Post an diese auch habhaft zu werden und Fristen zu beachten.