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lalala-lalala
Erstmal danke an alle für eure Infos und Erfahrungen!
Teilweise haben mich die sogar beruhigt :)
Bei der Doppelhaushälfte gefällt mir das unverbaubare Biotop - aktuell vorhandene Hecke im Süden. Auch schaut man vom Haus ins Tal und hat nur einen Nachbarn.
Das Nachbargrundstück der Doppelhaushälfte kann ich nach Rücksprache mit der Gemeinde leider nicht dazukaufen.
Ich habe erstmal nix dagegen wenn die Doppelhaushälfte'en unterschiedlich ausschauen.
Dachform (SD), Dachneigung (10-30°) und max. Firsthöhe (9m) ist ja schonmal festgezurrt.
Teilweise haben mich die sogar beruhigt :)
Anbei die zwei Parzellen aus dem Bauleitplan.Da müßtest Du (über beide Grundstücke) schon erheblich mehr erzählen / zeigen, damit wir dazu unseren Senf geben könnten.
Bei der Doppelhaushälfte gefällt mir das unverbaubare Biotop - aktuell vorhandene Hecke im Süden. Auch schaut man vom Haus ins Tal und hat nur einen Nachbarn.
Die Doppelhaushälfte auf jeden Fall mit Keller und Raumhöhe mind. 2,50m.Die allergrößte Bombe ist schon (fast) damit entschärft, wenn Du mit Keller baust. Am entspanntesten wird es dann, wenn Dein Nachbar ohne Keller baut, auf Platz 2 liegt er baut mit Keller und gleich tief. Aber er könnte auch - sei es wegen mehr Raumhöhe im Keller und/oder anderer Fundamenthöhenlage - etwas tiefer ausschachten wollen als Du. Deshalb solltest Du mit Deinem Planer auch das Thema "Unterfangung" schon´mal ansprechen. Die allermeisten Bebauungspläne fordern leider nicht, daß der Doppelhauspartner profilgleich bauen muß - optische Harmonie kannst Du Dir leider komplett abschminken. Daß sch die Zwillinge im Extremfall so größtmöglichst unähneln wie Schwarzenegger und DeVito, kannst Du also bestenfalls verhindern, indem Du das andere Hälftengrundstück mitkaufst und unter entsprechenden Auflagen weitergibst (was man sich natürlich liquiditätsmäßig und steuerlich erst einmal leisten können muß).
Das Nachbargrundstück der Doppelhaushälfte kann ich nach Rücksprache mit der Gemeinde leider nicht dazukaufen.
Ich habe erstmal nix dagegen wenn die Doppelhaushälfte'en unterschiedlich ausschauen.
Dachform (SD), Dachneigung (10-30°) und max. Firsthöhe (9m) ist ja schonmal festgezurrt.
Das kläre ich mit der künftigen Hausbaufirma ab - Danke auch für den Hinweis mit Thema Keller - Unterfangung.Die Dämmung muß gut überlegt sein, auch im Hinblick auf den Grenzabstand. Soll die Dämmung bei der Vervollständigung des Doppelhauses bleiben, muß man natürlich weiter zurückweichen - andernfalls langt ein Fugenabstand zur Grenze, die in der Zwischenzeit mit der Dämmung überbaut wird. Bedenke dabei, daß der Nachbar seine Hälfte vermutlich nicht profilgleich anbauen wird - siehe oben. Der Wahrheitsgehalt einer Mengenrabattehoffnung lohnt nicht ernsthaft darauf einzugehen: wir reden hier über Münzen in kleinen Mengen gegenüber Koffern voller Scheine (ähnlich wie die Gummimatten, die der Autoverkäufer noch auf den "Hauspreis" drauflegt). Peanuts im mehr als nur Kopper´schen Sinne. Das Baustellendixi kann man sich auch teilen, ohne mit demselben Unternehmer zu bauen.