11ant
Das würde ich aber nicht als Verzichtserklärung auf Prüfungen lesen, Beamte müssen Gesetze beachten.Uns wurde vom Bauamt schriftlich mitgeteilt, dass keine Abnahme stattfindet.
Gefangene Stellplätze werden häufig zugelassen, soweit das "Zuparken" dabei "in der Familie bleibt", d.h. für einen zweiten Stellplatz derselben Wohneinheit (und anders wären ja auch Doppelparker ohne Versenkmöglichkeit nicht zulässig). Hier ist jedoch die Wohnfläche allein Maßstab für die Stellplätzeanzahl, d.h. jemand könnte auch seinen (Unter)mieter zuparken.sagt er das?! Oder weiß er es?
Meines Wissens sind eingeparkte Stellflächen keine offiziellen Stellflächen.
Der Planer hat in diesem Fall wohl leicht schwätzen und ist offenbar ein Zeichenknecht, der seinem Herrn den Auftragsgewinn nicht versemmeln will. Ich tendiere extrem dazu, mich hier der Einschätzung von @apokolok anzuschließen.