seat88
Hallo, wir wohnen im schönen Sachsen. Hier braucht man, wenn man ein Carport auf die Grundstücksgrenze setzt keine Baugenehmigung wenn man sich an ein paar allgemeine Dinge hält.
Unter anderem bin ich an eine Höhe von 3m gebunden. Nun zur Frage: Wo wird diese gemessen. Wir haben unser Grundstück, zum Nachbarn zu etwa 40cm aufgeschüttet. Da ich eine lichte Einfahrtshöhe von 2,40 brauche, dann ja auch noch etwa 30cm Dachaufbau drauf kommt bin ich bei 2,70m. Soweit alles gut. Wenn natürlich nun der Nachbar seinen Zollstock dran halten würde, ist er bei 3,10m. Ergo zu hoch. Wie wird das gehandhabt, schließlich steht das Carport bei mir, also müsste auch nur die Höhe bei mir ausschlaggebend sein oder? Will nur nicht dass ich einen Fehler mache und den Carport im schlimmsten Fall in der Höhe kürzen muss.
Danke schon mal
Unter anderem bin ich an eine Höhe von 3m gebunden. Nun zur Frage: Wo wird diese gemessen. Wir haben unser Grundstück, zum Nachbarn zu etwa 40cm aufgeschüttet. Da ich eine lichte Einfahrtshöhe von 2,40 brauche, dann ja auch noch etwa 30cm Dachaufbau drauf kommt bin ich bei 2,70m. Soweit alles gut. Wenn natürlich nun der Nachbar seinen Zollstock dran halten würde, ist er bei 3,10m. Ergo zu hoch. Wie wird das gehandhabt, schließlich steht das Carport bei mir, also müsste auch nur die Höhe bei mir ausschlaggebend sein oder? Will nur nicht dass ich einen Fehler mache und den Carport im schlimmsten Fall in der Höhe kürzen muss.
Danke schon mal