Genau, und in dem SO kannst Du Deinen WA-Bauwunsch abhaken.Das Gebiet ist ein Erholungsgebiet, daher Sondergebiet.
Die Frage wäre, falls es keine weiteren Vorgaben gibt, ob man einen 7 m hohen, zweigeschossigen 5 x 6 m Würfel hinstellen dürfte. :)
Achso, ok, dann verstehe ich das auch.Edit.
Die Grundfläche und Geschossfläche beträgt laut der textlichen Festsetzungen maximal 65 qm. Damit wird festgelegt, dass die Keller- und Dachgeschosshöhen als nicht-Wohnraum zu bauen sind, daher die 2,15 m Deckenhöhe.
Weil dort schon Häuser mit 3 Etagen stehen, sie haben nur kein Flachdach.Das ist doch im Prinzip ne Art Schrebergarten.
Das muss doch auch an der sonstigen Bebauung/Nutzung offensichtlich sein.
Wie kommt man auf die Idee, dass man da ein normales Haus hinstellen könnte?