KfW BEG Förderung gestoppt 261, 262, 263, 264, 461, 463, 464

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O

Oetzberger

Nachdem jetzt der Schock durch ist... mal ein Blick in die Glaskugel wagen und die nächste Förderung die kommen wird besprechen?
Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird. Förderung beim Neubau dann eher ab Nähe Passivhaus. Und Photovoltaik Pflicht wird kommen. Förderung Photovoltaik dann womöglich nur falls besonders groß, mit Speicher oder falls nicht dazu verpflichtet im Bestand.
 
B

Benutzer200

Mir ist nur nicht klar, wer diesen Zuschuss wann beantragt? Reicht da die Unterzeichnung des Kreditvertrages als quasi zeitgleichen Antrag auf Tilgungszuschuss den die finanzierende Bank dann automatisch an die KfW weitergibt?
Den Zuschuss hast Du bzw. hat Deine Bank vor Unterzeichnung des Kreditvertrags bereits beantragt und auch bewilligt bekommen. Wenn die Maßnahme fertig ist, läuft das auch wieder über Deine Bank und der Tilgungszuschuss wird anschließend verbucht.
 
R

Rumbi441

Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird. Förderung beim Neubau dann eher ab Nähe Passivhaus. Und Photovoltaik Pflicht wird kommen. Förderung Photovoltaik dann womöglich nur falls besonders groß, mit Speicher oder falls nicht dazu verpflichtet im Bestand.
Photovoltaik Pflicht für jede Modernisierung und Neubau?!?! Was macht man dann mti den Denkmalgeschützten Altbauten wo das Dach gemacht werden soll?
 
P

Pinkiponk

Erstmal kommen deutliche Verschärfungen der Mindestanforderungen, ist sogar schon angekündigt, dass in diese Richtung überlegt wird. Frage ist nur, ob KfW 55 oder 40 das neue Minimum sein wird.
Heißt das, dass man nicht mehr nach heutigem Gebäudeenergiegesetz bauen darf sondern mindestens KfW 55 oder 40 bauen muss? Hast Du Quellen, in denen ich etwas darüber nachlesen kann? Ich hoffe wirklich sehr, dass wir mit unserem genehmigten Bauantrag nicht auch noch Änderungen unterliegen werden, weil unser Haus erst im Laufe des Jahres gestellt wird. Vorerst verlasse ich mich noch auf "Im Baurecht besteht grundsätzlich für alle Gebäude ein Bestandsschutz, für die beim Bau eine gültige Baugenehmigung vorlag."
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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