In unserem Fall berechnet er keinen Vorentwurf, weil ich den geliefert habe. Aber er macht die Leistungsphase 1 -2 durchaus schon, soweit ich weiß. Ausführungsplanung macht definitiv der GU.
Architekt hat bis Leistungsphase 4 das Haus bis einschließlich Baugenehmigung geplant. Mit den genehmigten Plänen habe ich dann Angebote von regionalen GUs eingeholt.
Die Werkplanung eines GU ersetzt die Detailplanung des Architekten ebensowenig wie ein "Bauleiter" einen Bauleiter (siehe: "Von Bauleitern und ... Bauleitern"). Nach den Genehmigungsplänen
kann man noch nicht bauen, sondern man
darf es nur. Am offensichtlichsten wird dieser "feine" ;-) Unterschied in Gestalt von Trockenbau-Einkastelungen, den Kainsmalen des Sparens am falschen Ende.
Das Konzept verkauft sich als Architektengeplanter Schlüsselfertigbau. Er hat da noch so ein paar Gimmicks, wie er schreibt nur für GUs aus, die in der Vergangenheit keine Probleme gemacht haben, liquide sind etc.
Sehe den Vorteil darin, dass man eben hoffentlich einen vernünftigen Entwurf hat, aber auch mit Festpreis baut.
Das Konzept ist zumindest marktgerecht insofern, daß es mit viel Zustimmung des "Verbrauchers Bauherrn" rechnen kann. Gut ist, wenn er gezielt an bewährte Bieter ausschreibt - weniger klug hingegen, wenn er das nur an GU tut. Das Konzept ähnelt dem eines Architekt-GU´, nur eben ohne daß der Architekt auch gleich selber GU spielt. Meines Erachtens ist das nicht der Königsweg, aber doch eine recht erwägenswerte Alternative. Ich bin - angeregt durch nicht zuletzt
@Gerddieter - damit zugange, diese Vorgehensweise in meine Beratungspraxis einfließen zu lassen.
Und dieser Leistungskatalog ist so aufgebaut, dass man zu jedem GU gehen könnte. Ist das immer so in der VergabeLP?
Mit einer Bauleistungsbeschreibung sollte man eigentlich immer nicht nur zu GU gehen können, aber bei denen wohl zu allen.
Die Angebote waren zwar immer noch nicht 1:1 vergleichbar, aber dennoch transparent genug für weitere Verhandlungen. Die GUs scheuen natürlich von ihren Standard Bauleistungsbeschreibung abzuweichen weil schwer bzw. mit Mehraufwand kalkulierbar.
Die Transparenz "entsteht" hier wesentlich durch die eigene Bauleistungsbeschreibung, insofern ist "Genehmigungsplanung plus Bauleistungsbeschreibung" immerhin erheblich sinnvoller als ohne. Zum Basisthema Bauleistungsbeschreibung-Abweichung siehe (auch) hier mit dem Suchbegriff "11ant Steinemantra".
Das macht mir Mut. Bin gerade aus Neugierde über einen Thread mit 11ant und GerdDieter gestoßen, wo ich direkt an unserem Weg gezweifelt habe. Bislang haben wir bei unserem Architekten allerdings noch nichts unterschrieben. Alles Akquise bisher aber es ist soso schwer sich da für einen Weg zu entscheiden.
Welcher Thread war das denn (intern darf man hier durchaus verlinken) ?
Ich denke, Du solltest den vorgesehenen Weg ohne Zweifeln so gehen, mit einem kleinen Unterschied: der Architekt möge die Ausschreibung nicht auf GU beschränken. Soweit Du noch keine PN nutzen kannst, findest Du hier mit dem Suchbegriff "11ant gmx" den Weg, mir extern eine solche zukommen zu lassen. Der Name des Architekten würde mich interessieren.