W
Wanderdüne
In der Sorge um das Forum sind wir uns sogar einig (über Deinen übertriebenen Beschützerinstinkt sprechen wir besser per PM).
Daher finde ich diese Aussage mehr als bedenklich:
Die Beauftragung von Architekten und die Vertragsgestaltung (Stichwort z.B. Stufenvertrag) muß sorgfältig vorbereitet werden, um u.a. auch für den Fall, daß kein umsetzungswürdiger Entwurf entsteht, gewappnet zu sein. HOAI beachten und Vertrag ggf. auch extern prüfen lassen.
Grüße
WD
Daher finde ich diese Aussage mehr als bedenklich:
Dieser Grundriss ist auch in diesem Fall in keinster Weise als Notnagel geeignet!Und wenn es Dir nicht gefällt, kannst Du die Skizze immer noch aus der Tasche ziehen. Ich glaube aber nicht, dass es dazu kommt.
Die Beauftragung von Architekten und die Vertragsgestaltung (Stichwort z.B. Stufenvertrag) muß sorgfältig vorbereitet werden, um u.a. auch für den Fall, daß kein umsetzungswürdiger Entwurf entsteht, gewappnet zu sein. HOAI beachten und Vertrag ggf. auch extern prüfen lassen.
Grüße
WD