Vorplanung mit dem Architekten - eigener Grundriss sinnvoll?

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Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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W

Wanderdüne

@ Ben1000: Ich kann nur eigene Erfahrungen weitergeben, rechtliche Empfehlungen kann ich nicht geben, dazu gibt es Spezialisten, die auch Verträge prüfen.

Wir haben uns gedacht, dass wir den Architekten zuerst für eine Vorplanung beauftragen.
Gute Idee, daher bin ich ein Fan von Stufenverträgen. Dann könnt Ihr einzelne aufeinander aufbauende Leistungsphasen beauftragen.
Aber Vorsicht, Bauherren machen dies ja auch, um sich von einem Architekten trennen zu können, wenn die Chemie nicht stimmt, oder das Ergebnis nicht realisierungswürdig ist. Es könnte jedoch im Vertrag stehen, daß zwar stufenweise beauftragt werden kann, wenn weitergeplant wird, dann aber ausschließlich mit eben dem Architekten der vorangegangenen Stufe, was wohl kaum gewollt sein kann.

Erstens wollen wir einen Anhaltspunkt, ob unsere Budgetplanung überhaupt realistisch ist und eine Grundlage für die Baufinanzierung schaffen. Zweitens kann ich ehrlich gesagt erst sagen, ob wir mit dem Architekt können, wenn wir etwas konkreter mit ihm arbeiten.
Das Budget solltet Ihr von vornherein angeben, und auch in den Vertrag aufnehmen. Dann hat der Architekt dafür zu sorgen, daß die Planung mit dem Budget in Übereinstimmung steht. Eine Toleranz ist dem Architekten erlaubt, wird das Budget deutlich überschritten, dürfte der Honoraranspruch aus den vorangegangenen Phasen fraglich sein. Bei den Baukosten meinen Architekten oft nur die reinen Kosten für das Bauwerk, ohne Grundstück, Gutachten, Honorare, usw.. Steht aber gut im Forum.

Im ersten Gespräch hat der Architekt etwas erwähnt, dass er zunächst eine Abrechnung nach Stundenhonorar anbieten würde, gedeckelt durch die HOAI. D. h., wenn HOAI für uns günstiger käme würde so abgerechnet, falls die Stundenleistung günstiger ist, wird diese abgerechnet.
Für mich klingt das erst mal fair. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob es hier rechtlich etwas zu beachten gibt?
Klingt für mich zwar auch gut, aber jeder Architekt kann einen Einmalbauherren über den Tisch ziehen, ohne das der es merken würde. Allerdings denken Architekten auch sehr an ihren Ruf, und können sich arglistiges Verhalten überhaupt nicht leisten. Daher noch mal die Empfehlung Verträge durch darauf spezialisierte Anwälte prüfen lassen, kostet nicht viel und schafft Klarheit.

Du hattest mal angedeutet, daß die Anforderungen des Grundstücks nicht einfach sind. Gerade dann kann mit einem guten Architekten ein spannendes Gebäude mit sehr hohem Nutzwert entstehen, viel Erfolg!

Grüße
WD
 
Zuletzt aktualisiert 24.12.2024
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