Stravanzer
Servus Zusammen,
ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, jedoch bin ich zu meinem Anliegen nicht fündig geworden.
Aktuelles Bauvorhaben ist bei uns in Planungsphase.
Gebaut wird ein Einfamilienhaus (KFW 55 EE) über einen Bauträger. Soweit ist alles geregelt, die KfW-Förderung ist durch und auch genehmigt.
Soweit so gut!
Die Gewerke werden derzeit durchgesprochen und ich befinde mich im "Clinch" mit dem vom Bauträger beauftragten Heizungsbauer.
Inhalt der Bauleistungsbeschreibung:
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit ERR & Pufferspeicher etc...
Mein Ausführungswunsch:
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne ERR & Pufferspeicher, da ich die Wärmepumpe über den "Selbstregeleffekt" (Berechnung des hydraulischen Abgleichs bzw des Mindest-/Gesamtvolumenstrom um in der Hydraulik auf Pufferspeicher und Überstromventil verzichten zu können, um Energieeffizienter das Haus heizen zu können/wollen)
Ebenso sollen die ERR's in den jeweiligen Zimmern nicht angeschlossen bzw nur optisch vorhanden sein.
Der Heizi meint, dass er aufgrund der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung-Vorgaben die Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher nicht verbauen darf.
Wenn die Abnahme vom Energieberater aussteht, würde/könnte die nicht abgenommen werden, aufgrund der fehlenden Ausstattung (Pufferspeicher + ERR). Er pocht auf einen Pufferspeicher!
Welche Möglichkeiten sind mir als Bauherr gegeben, um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher + ERR trotzdem zu bekommen?
Gibt es tatsächlich eine Abnahme vom Energieberater? Ist sowas üblich?
Evtl hat die Community hier ein paar Tipps oder ggf sogar eine Lösung parat?
Für Hilfe bedanke ich mich schon mal vorab.
Gruß
Tom
ich habe zwar die Suchfunktion benutzt, jedoch bin ich zu meinem Anliegen nicht fündig geworden.
Aktuelles Bauvorhaben ist bei uns in Planungsphase.
Gebaut wird ein Einfamilienhaus (KFW 55 EE) über einen Bauträger. Soweit ist alles geregelt, die KfW-Förderung ist durch und auch genehmigt.
Soweit so gut!
Die Gewerke werden derzeit durchgesprochen und ich befinde mich im "Clinch" mit dem vom Bauträger beauftragten Heizungsbauer.
Inhalt der Bauleistungsbeschreibung:
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit ERR & Pufferspeicher etc...
Mein Ausführungswunsch:
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne ERR & Pufferspeicher, da ich die Wärmepumpe über den "Selbstregeleffekt" (Berechnung des hydraulischen Abgleichs bzw des Mindest-/Gesamtvolumenstrom um in der Hydraulik auf Pufferspeicher und Überstromventil verzichten zu können, um Energieeffizienter das Haus heizen zu können/wollen)
Ebenso sollen die ERR's in den jeweiligen Zimmern nicht angeschlossen bzw nur optisch vorhanden sein.
Der Heizi meint, dass er aufgrund der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung-Vorgaben die Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher nicht verbauen darf.
Wenn die Abnahme vom Energieberater aussteht, würde/könnte die nicht abgenommen werden, aufgrund der fehlenden Ausstattung (Pufferspeicher + ERR). Er pocht auf einen Pufferspeicher!
Welche Möglichkeiten sind mir als Bauherr gegeben, um eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher + ERR trotzdem zu bekommen?
Gibt es tatsächlich eine Abnahme vom Energieberater? Ist sowas üblich?
Evtl hat die Community hier ein paar Tipps oder ggf sogar eine Lösung parat?
Für Hilfe bedanke ich mich schon mal vorab.
Gruß
Tom
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