Stravanzer
Hello together,
ich geb euch nun ein Update bzw. eine kurze Schilderung, falls jemand von euch auch mit dem Gedanken spielt, sich für die ERR befreien zu lassen.
Ebenso passt der Titel des Threads nicht so ganz. Es gibt ja die Energieeinsparverordnung seit 2020 nicht mehr, sondern es gilt seit 2020 die Vorgabe lt. Gebäudeenergiegesetz. D.h. auch für unser Bauvorhaben gilt diese neue Gesetzgebung....und dieses Gesetz hat das Thema zur ERR-Befreiung nochmals verschärft. D.h. ein Antrag zur Befreiung ist mit "Mehraufwand" verbunden!
Kurze Chronologie wie es bei uns gelaufen ist:
- Habe das bekannte Ingenieurbüro "H******n" zur Raumlastberechnung (incl. Formbrief) beauftragt.
Für die komplette Dokumentation sind ca. 4 Wochen Zeit vergangen. Die haben derzeit alle Hände voll zu tun, sodass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.
- Als wir dann die Unterlagen vom IB erhalten haben, haben wir das zuständige Landratsamt über den Sachverhalt informiert, und einen Antrag zur ERR-Befreiung gestellt.
Hierbei muß ich erwähnen, dass die Behörde erstmal gar nichts damit anfangen konnte, bzw. wir sehr wahrscheinlich die Ersten waren, die solch einen Antrag gestellt hatten.
- Nach ca 10 Tagen (auf Nachfrage unsererseits) wurde uns mitgeteilt, dass der Sachverhalt innerhalb der Behörde nun bekannt ist, und das sie nun Wissen wie sie damit umzugehen haben.
In diesem Zusammenhang, erhielten wir auch gleich ein Aktenzeichen, sodass nun der Antrag offiziell "scharf geschalten" ist.
- Danach die Heizlastberechnung incl. Formbrief an das Landratsamt gesendet.
Der Eingang dieser Unterlagen wurde bestätigt....und es passierte nun einige Zeit nichts mehr. Auf Anfrage zum aktuellen Bearbeitungsstatus erhielten wir dann folgende Information:
"Sie haben eine Befreiung von der raumweisen Regulierung der Raumtemperatur, geregelt § 63 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz, beantragt, Rechtsgrundlage für die Befreiung ist § 102 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz.
Zuständig für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetz ist das Landratsamt XXX. als untere Bauaufsichtsbehörde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AVEn).
§ 7 Abs. 1 Satz 1 AVEn legt fest, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Alt. 1 AVEn von einem Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn bescheinigt werden muss."
Konkret wird nun folgendes benötigt:
Gegebenenfalls kann bereits die Heizlastberechnung des Ingenieurbüros H******n, unterzeichnet von Herrn XXX, als eine solche Bescheinigung gewertet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Herr XXX dem Landratsamt XXX. einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Falls XXX kein Sachverständiger i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ist, müssten Sie uns noch eine entsprechende Bescheinigung eines Sachverständigen inklusive dessen Nachweis zukommen lassen.
- Nach Anfrage beim IB, ob die Berechnung wie vom Landratsamt gefordert unterzeichnet werden kann, wurde dies leider verneint. (Vermutlich, weil die erforderliche Qualifikation als Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ggf nicht im Unternehmen vorhanden ist?)
- Daraufhin erstmal auf die Suche nach einem "Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn" gemacht.
Das ist ein Abenteuer, dass kann ich euch sagen. Zumal die meisen "Sachverständigen" auch nicht wissen, was du von ihnen willst, wenn man das Anliegen bei ihnen platziert. "...soviel zum Thema "Sachverständige"....
Wir haben einige Anläufe machen müssen, bis wir jemanden gefunden hatten, der den Sachverhalt sofort kannte, und diese noch notwendige Bescheinigung ausstellt.
-Anschließend die noch fällige Bestätigung beim Landratsamt nachgereicht.
Innerhalb 3 Tagen haben wir nun die offizielle ERR-Befreiung (mit Stempel und allem Gedöns) postalisch geschickt bekommen.
Fazit:
Es ist alles machbar, aber man benötigt definitiv viel Ausdauer und Zeit.
Falls man schon unter Zeitdruck steht, macht es wenig Sinn! Also frühzeitig sich mit dem Thema beschäftigen!
Meine persönliche Meinung: --- Bürokratismus in höchster Form! ---
Es muss erst ein unabhängiger Sachverständiger eine Bescheinigung ausstellen, welche ein Spezialist auf diesem Gebiet erstellt hat!
Also, dem Spezialisten wird erstmal nicht vertraut....
Erinnert irgendwie an "Asterix erobert Rom" auf die Aufgabe mit dem "Passierschein A38"
Nicht zu vergessen, dass das Ganze neben der Zeit auch noch "monetär" bewertet werden darf!
ca. 950€ hat uns der Spass letztendlich auch noch gekostet.
Viel Erfolg an alle zukünftigen Bauherren, welche mit dem Gedanken spielen, sich für die ERR befreien zu lassen.
ich geb euch nun ein Update bzw. eine kurze Schilderung, falls jemand von euch auch mit dem Gedanken spielt, sich für die ERR befreien zu lassen.
Ebenso passt der Titel des Threads nicht so ganz. Es gibt ja die Energieeinsparverordnung seit 2020 nicht mehr, sondern es gilt seit 2020 die Vorgabe lt. Gebäudeenergiegesetz. D.h. auch für unser Bauvorhaben gilt diese neue Gesetzgebung....und dieses Gesetz hat das Thema zur ERR-Befreiung nochmals verschärft. D.h. ein Antrag zur Befreiung ist mit "Mehraufwand" verbunden!
Kurze Chronologie wie es bei uns gelaufen ist:
- Habe das bekannte Ingenieurbüro "H******n" zur Raumlastberechnung (incl. Formbrief) beauftragt.
Für die komplette Dokumentation sind ca. 4 Wochen Zeit vergangen. Die haben derzeit alle Hände voll zu tun, sodass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.
- Als wir dann die Unterlagen vom IB erhalten haben, haben wir das zuständige Landratsamt über den Sachverhalt informiert, und einen Antrag zur ERR-Befreiung gestellt.
Hierbei muß ich erwähnen, dass die Behörde erstmal gar nichts damit anfangen konnte, bzw. wir sehr wahrscheinlich die Ersten waren, die solch einen Antrag gestellt hatten.
- Nach ca 10 Tagen (auf Nachfrage unsererseits) wurde uns mitgeteilt, dass der Sachverhalt innerhalb der Behörde nun bekannt ist, und das sie nun Wissen wie sie damit umzugehen haben.
In diesem Zusammenhang, erhielten wir auch gleich ein Aktenzeichen, sodass nun der Antrag offiziell "scharf geschalten" ist.
- Danach die Heizlastberechnung incl. Formbrief an das Landratsamt gesendet.
Der Eingang dieser Unterlagen wurde bestätigt....und es passierte nun einige Zeit nichts mehr. Auf Anfrage zum aktuellen Bearbeitungsstatus erhielten wir dann folgende Information:
"Sie haben eine Befreiung von der raumweisen Regulierung der Raumtemperatur, geregelt § 63 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz, beantragt, Rechtsgrundlage für die Befreiung ist § 102 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz.
Zuständig für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetz ist das Landratsamt XXX. als untere Bauaufsichtsbehörde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AVEn).
§ 7 Abs. 1 Satz 1 AVEn legt fest, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Alt. 1 AVEn von einem Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn bescheinigt werden muss."
Konkret wird nun folgendes benötigt:
Gegebenenfalls kann bereits die Heizlastberechnung des Ingenieurbüros H******n, unterzeichnet von Herrn XXX, als eine solche Bescheinigung gewertet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Herr XXX dem Landratsamt XXX. einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Falls XXX kein Sachverständiger i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ist, müssten Sie uns noch eine entsprechende Bescheinigung eines Sachverständigen inklusive dessen Nachweis zukommen lassen.
- Nach Anfrage beim IB, ob die Berechnung wie vom Landratsamt gefordert unterzeichnet werden kann, wurde dies leider verneint. (Vermutlich, weil die erforderliche Qualifikation als Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ggf nicht im Unternehmen vorhanden ist?)
- Daraufhin erstmal auf die Suche nach einem "Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn" gemacht.
Das ist ein Abenteuer, dass kann ich euch sagen. Zumal die meisen "Sachverständigen" auch nicht wissen, was du von ihnen willst, wenn man das Anliegen bei ihnen platziert. "...soviel zum Thema "Sachverständige"....
Wir haben einige Anläufe machen müssen, bis wir jemanden gefunden hatten, der den Sachverhalt sofort kannte, und diese noch notwendige Bescheinigung ausstellt.
-Anschließend die noch fällige Bestätigung beim Landratsamt nachgereicht.
Innerhalb 3 Tagen haben wir nun die offizielle ERR-Befreiung (mit Stempel und allem Gedöns) postalisch geschickt bekommen.
Fazit:
Es ist alles machbar, aber man benötigt definitiv viel Ausdauer und Zeit.
Falls man schon unter Zeitdruck steht, macht es wenig Sinn! Also frühzeitig sich mit dem Thema beschäftigen!
Meine persönliche Meinung: --- Bürokratismus in höchster Form! ---
Es muss erst ein unabhängiger Sachverständiger eine Bescheinigung ausstellen, welche ein Spezialist auf diesem Gebiet erstellt hat!
Also, dem Spezialisten wird erstmal nicht vertraut....
Erinnert irgendwie an "Asterix erobert Rom" auf die Aufgabe mit dem "Passierschein A38"
Nicht zu vergessen, dass das Ganze neben der Zeit auch noch "monetär" bewertet werden darf!
ca. 950€ hat uns der Spass letztendlich auch noch gekostet.
Viel Erfolg an alle zukünftigen Bauherren, welche mit dem Gedanken spielen, sich für die ERR befreien zu lassen.