Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher | Heizungbauer beruft sich auf Gebäudeenergiegesetz-Vorgabe

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Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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i_b_n_a_n

i_b_n_a_n

Neben der rhetorischen Entgleisung die mir gar nicht gefällt, möchte ich noch etwas anbringen. Wer von den Bauherren hier hat eine raumweise Heizlastberechnung inkl Auslegung der Fußbodenheizung vom Standard GU/GÜ/Heizungsbauer/Bauträger erhalten? Ich stelle die These auf, dass das im einstelligen Prozentbereich liegen dürfte.
Das hier kritisierte IB erbringt für das Geld also eine Dienstleistung, welche einen echten Mehrwert bietet. Meist monetär, aber auch bei der "Automatisierung" der Fußbodenheizung.
ist das wirklich so? Ich hätte vermutet, die die keine haben sind im niedrigen 1-stelligem % Bereich
 
H

Hausbau 55

@Hausbau 55: Sorry, hab mich vertan. Waren 40€ Kosten. In NRW.
ist das wirklich so? Ich hätte vermutet, die die keine haben sind im niedrigen 1-stelligem % Bereich
Ein vernünftiges und aussagefähigen Ergebnis kann man hier nicht erwarten. Es werden sich zu wenige äußern.
Zum Glück habe ich KfW-Effizienzhaus 55 EE gebaut, dazu noch 13,68 kWp Photovoltaik. Für die Auslegung der Fußbodenheizung und der Wärmepumpe konnte ich hier und in anderen Foren viel lernen. Die raumweise Heizlastberechnung, so die Aussage des GU und des Heizungsbauer, ist dort Standard. So auch bei uns. Jedoch haben wir die Anforderungen erhöht und diese wurden dann auch in der Berechnung aufgenommen. Im Ergebnis haben wir die kleinste Arotherm plus 35/6 (statt 55/6) genommen und die VA der Fußbodenheizung sind überall 11 cm und im Bad 5,5 cm. Für 90 qm Fläche haben wir 13 Heizkreise und Vorlauftemperatur 31° bei NAT.
Nach Aussage des HB macht der Lieferant der Fußbodenheizung die Auslegung bei ihm immer mit.
 
Stravanzer

Stravanzer

Wir haben von unserem GU dies komplette Heizlastberechnung erhalten.
...das ist super. Leider erbringt diese Leistung nicht jeder GU geschweige denn ein Heizerer.
Wenn's bei uns so gewesen wäre, dann hätte ich auch auf das bekannte IB verichten können....war aber leider nicht so.
Deshalb der "Umweg" >> "trotzdem Ziel erreicht" <<
Unser Heizerer ist aber definitv sehr begeistert vom Ergebnis des beauftragten IB's. Er gab zu, sowas könnte er gar nicht!
Ebenso auch die Aussage vom Energieberater.
Mittlerweile geht unser Bauträger sogar soweit, seine zukünftigen Bauten auf das Gewerk "Heizung" so anzupassen, wie in unserem "Präzedenzfall" ....das ist ja dann auch schonmal ein Schritt in die richtige Richtung (meine persönliche Meinung)

ist das wirklich so? Ich hätte vermutet, die die keine haben sind im niedrigen 1-stelligem % Bereich
So wie ich das mitbekommen habe, ist eher das Gegenteil der Fall.

...und zum Thema Kosten:
Wir haben die schriftliche Zusage, dass die Gesamtkosten (ca 950€) für die ERR-Genehmigung, sowie die nicht benötigte Hardware (Gewerk Heizung & Elektrik) von den Gewerken rausgenommen werden und als Gutschrift verrechnet werden.
Unser Investment war praktisch die Zeit, welche wir reingesteckt haben um die Genehmigung letztendlich in Händen zu halten...und ein wesentlicher Aspekt ist die Tatsache, sich in einem rechtskonformen Raum zu befinden. Kann ja, dass der Junior die Hütte mal verkaufen möchte... ;)
 
Tolentino

Tolentino

Also der Sub meines GÜ, der dann aber aufgrund zuvieler Nachfragen meinerseits abgesprungen war, hatte auch eine raumweise Heizlastberechnung. Leider war die nicht vollständig (Kontrollierte-Wohnraumlüftung nicht berücksichtigt) und die darauf aufsetzende Auslegung war nach Schema F.
 
Zuletzt aktualisiert 02.01.2025
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