Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Pufferspeicher | Heizungbauer beruft sich auf Gebäudeenergiegesetz-Vorgabe

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Stravanzer

Stravanzer

Hello together,

ich geb euch nun ein Update bzw. eine kurze Schilderung, falls jemand von euch auch mit dem Gedanken spielt, sich für die ERR befreien zu lassen.

Ebenso passt der Titel des Threads nicht so ganz. Es gibt ja die Energieeinsparverordnung seit 2020 nicht mehr, sondern es gilt seit 2020 die Vorgabe lt. Gebäudeenergiegesetz. D.h. auch für unser Bauvorhaben gilt diese neue Gesetzgebung....und dieses Gesetz hat das Thema zur ERR-Befreiung nochmals verschärft. D.h. ein Antrag zur Befreiung ist mit "Mehraufwand" verbunden!

Kurze Chronologie wie es bei uns gelaufen ist:

- Habe das bekannte Ingenieurbüro "H******n" zur Raumlastberechnung (incl. Formbrief) beauftragt.
Für die komplette Dokumentation sind ca. 4 Wochen Zeit vergangen. Die haben derzeit alle Hände voll zu tun, sodass mit längeren Wartezeiten gerechnet werden muss.

- Als wir dann die Unterlagen vom IB erhalten haben, haben wir das zuständige Landratsamt über den Sachverhalt informiert, und einen Antrag zur ERR-Befreiung gestellt.
Hierbei muß ich erwähnen, dass die Behörde erstmal gar nichts damit anfangen konnte, bzw. wir sehr wahrscheinlich die Ersten waren, die solch einen Antrag gestellt hatten.

- Nach ca 10 Tagen (auf Nachfrage unsererseits) wurde uns mitgeteilt, dass der Sachverhalt innerhalb der Behörde nun bekannt ist, und das sie nun Wissen wie sie damit umzugehen haben.
In diesem Zusammenhang, erhielten wir auch gleich ein Aktenzeichen, sodass nun der Antrag offiziell "scharf geschalten" ist.

- Danach die Heizlastberechnung incl. Formbrief an das Landratsamt gesendet.
Der Eingang dieser Unterlagen wurde bestätigt....und es passierte nun einige Zeit nichts mehr. Auf Anfrage zum aktuellen Bearbeitungsstatus erhielten wir dann folgende Information:

"Sie haben eine Befreiung von der raumweisen Regulierung der Raumtemperatur, geregelt § 63 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz, beantragt, Rechtsgrundlage für die Befreiung ist § 102 Abs. 1 Gebäudeenergiegesetz.
Zuständig für den Vollzug des Gebäudeenergiegesetz ist das Landratsamt XXX. als untere Bauaufsichtsbehörde (§ 2 Abs. 1 Satz 1 AVEn).
§ 7 Abs. 1 Satz 1 AVEn legt fest, dass das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 102 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 Alt. 1 AVEn von einem Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn bescheinigt werden muss."

Konkret wird nun folgendes benötigt:
Gegebenenfalls kann bereits die Heizlastberechnung des Ingenieurbüros H******n, unterzeichnet von Herrn XXX, als eine solche Bescheinigung gewertet werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass Herr XXX dem Landratsamt XXX. einen entsprechenden Nachweis vorlegt.
Falls XXX kein Sachverständiger i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ist, müssten Sie uns noch eine entsprechende Bescheinigung eines Sachverständigen inklusive dessen Nachweis zukommen lassen.

- Nach Anfrage beim IB, ob die Berechnung wie vom Landratsamt gefordert unterzeichnet werden kann, wurde dies leider verneint. (Vermutlich, weil die erforderliche Qualifikation als Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn ggf nicht im Unternehmen vorhanden ist?)

- Daraufhin erstmal auf die Suche nach einem "Sachverständigen i.S.d. § 3 Abs. 1 AVEn" gemacht.
Das ist ein Abenteuer, dass kann ich euch sagen. Zumal die meisen "Sachverständigen" auch nicht wissen, was du von ihnen willst, wenn man das Anliegen bei ihnen platziert. "...soviel zum Thema "Sachverständige"....
Wir haben einige Anläufe machen müssen, bis wir jemanden gefunden hatten, der den Sachverhalt sofort kannte, und diese noch notwendige Bescheinigung ausstellt.

-Anschließend die noch fällige Bestätigung beim Landratsamt nachgereicht.
Innerhalb 3 Tagen haben wir nun die offizielle ERR-Befreiung (mit Stempel und allem Gedöns) postalisch geschickt bekommen.

Fazit:
Es ist alles machbar, aber man benötigt definitiv viel Ausdauer und Zeit.
Falls man schon unter Zeitdruck steht, macht es wenig Sinn! Also frühzeitig sich mit dem Thema beschäftigen!

Meine persönliche Meinung: --- Bürokratismus in höchster Form! ---
Es muss erst ein unabhängiger Sachverständiger eine Bescheinigung ausstellen, welche ein Spezialist auf diesem Gebiet erstellt hat!
Also, dem Spezialisten wird erstmal nicht vertraut....
Erinnert irgendwie an "Asterix erobert Rom" auf die Aufgabe mit dem "Passierschein A38"

Nicht zu vergessen, dass das Ganze neben der Zeit auch noch "monetär" bewertet werden darf!
ca. 950€ hat uns der Spass letztendlich auch noch gekostet.

Viel Erfolg an alle zukünftigen Bauherren, welche mit dem Gedanken spielen, sich für die ERR befreien zu lassen.
 
B

Benutzer200

Fazit:
Es ist alles machbar, aber man benötigt definitiv viel Ausdauer und Zeit.
Falls man schon unter Zeitdruck steht, macht es wenig Sinn! Also frühzeitig sich mit dem Thema beschäftigen!
Glückwunsch, dass es bei Euch auch geklappt hat.

Allerdings ist nicht jedes Amt so bürokratisch wie bei Euch. Wie dem auch sei, die 950€ sind gut angelegtes Geld und Ihr seit formal sauber :D
 
Tolentino

Tolentino

Aber für 950 EUR hätte er doch einfach ERRs installieren lassen und die nicht benutzen können? War das jetzt nicht eher ein Pyrrhus-Sieg?
 
Stravanzer

Stravanzer

Glückwunsch, dass es bei Euch auch geklappt hat.

Allerdings ist nicht jedes Amt so bürokratisch wie bei Euch. Wie dem auch sei, die 950€ sind gut angelegtes Geld und Ihr seit formal sauber :D
Danke :cool: ...jedoch bezweifle ich, dass hier die Ämter "bürokratisch" unterschiedlich handeln könnten.
Es ist ja vom Gesetzgeber seit Gebäudeenergiegesetz nun doch so vorgegeben, deshalb kann sich ein Amt ja nicht darüber hinweg setzen?
Die Ämter müssen doch auch Gesetzkonform & Revisionssicher arbeiten, oder?

...anyway, wir sind froh die Befreiung in Händen zu halten. :p
 
Stravanzer

Stravanzer

Aber für 950 EUR hätte er doch einfach ERRs installieren lassen und die nicht benutzen können? War das jetzt nicht eher ein Pyrrhus-Sieg?
Es sind ja nicht nur die Thermostate...Da kommen die Stellmotoren, der Pufferspeicher und sonst noch Arbeitsmaterial hinzu.
In Summe rentiert sich das schon, da ja die Heizlastberechnung auf's Haus ausgelegt ist, und keine "0815-Installation" gemacht wird.

Wir reden es uns nicht madig....das passt schon so...:cool:
 
G

guckuck2

Den Puffer kannst auch so weg lassen, da hat das Amt doch keine Leidenschaft für. Denen gehts nur um die ERR.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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