Gesamtbauleiter in Baden Württemberg

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L

LadyDisaster

Hallo zusammen,

wir wollen ein Fertighaus 117 qm groß in Baden Württemberg bauen.
Nun hat uns unser Fertighausanbieter gesagt, dass wir dazu noch die Unterschrift von einem Gesamtbauleiter benötigen.

Die zur Planung und Bauantrag Erstellung beauftragte Architektin (wurde vom Fertighausanbieter beauftragt) kann uns da nicht weiter helfen, an wen wir uns da wenden müssen/können.

Habt ihr da evtl Erfahrungen wie wir das Problem gelöst bekommen? Und wenn ja, was das ca an extrakosten verursacht.

Lg Sabine
 
11ant

11ant

Nun hat uns unser Fertighausanbieter gesagt, dass wir dazu noch die Unterschrift von einem Gesamtbauleiter benötigen.
Ein Fertighausanbieter ist im Grunde auch nur ein GU, insofern sollte dessen Bauleiter auch als Gesamtbauleiter anzusehen sein. Daß ausgerechnet der Haushersteller danach fragt, ist insofern schon recht dreist - oder habt Ihr am falschen Ende gespart und einen genommen, der die Bodenplatte "bauseits" erwartet ?
 
L

LadyDisaster

Ein Fertighausanbieter ist im Grunde auch nur ein GU, insofern sollte dessen Bauleiter auch als Gesamtbauleiter anzusehen sein. Daß ausgerechnet der Haushersteller danach fragt, ist insofern schon recht dreist - oder habt Ihr am falschen Ende gespart und einen genommen, der die Bodenplatte "bauseits" erwartet ?

Du hast da im Grunde recht, wenn wir in Bayern bauen würden, wäre es das auch so. Auch bei diesem Anbieter, der eine "Partnerschaft" mit einem Bodenplattenbauer hat, die er dazu verkauft. (dazu gesagt, wir wohnen Grenze Bayern/Bawü) In BaWü muss es aber da irgendeine Regel geben, dass wohl allgemein ein Gesamtbauleiter benötigt wird.
 
11ant

11ant

Du hast da im Grunde recht, wenn wir in Bayern bauen würden, wäre es das auch so.
Dann ist der Haushersteller wohl eher über den Begriff irritiert (?) oder was hält ihn davon ab, seinen Bauleiter als solchen zu benennen ? - die Gemeinde meint damit vermutlich einen Bauleiter, der während der gesamten Bauzeit der Ansprechpartner der Behörde ist, also verantwortlich für die rechtzeitige Übermittlung von der Bauanzeige bis zur Fertigstellungsanzeige.
 
L

LadyDisaster

Danke für deine Antwort noch. Hab leider neben gefühlten 1000 Telefonaten und einem kranken Kind das antworten vergessen.

Frag nicht wie oft ich von Hinz zu Kunz geschickt wurde. Irgendwann war ich beim Sachbearbeiter für Bauanträge in dem geplanten Landkreis.
Es ist wohl in BaWü echt so, dass ein Bauleiter da sein muss, der für alles seinen Kopf hinhält und somit alles überwacht. Dies wird aber wohl bei Fertighäusern nicht so angewendet, weil es reicht wenn der Bauleiter vom Bodenplattenbauer und der vom Fertighaus auf dem Bauantrag unterschreibt. Wäre es ein Massivhaus, dann würde es nicht ohne diesen Gesamtbauleiter gehen.

Also, alles in allem, viel Drama und gereizte Nerven um nichts. -.-
 
S

Sabine_2412

Hallo LadyDisaster,

wir stehen aktuell vor dem gleichen Problem in Baden-Württemberg.

Die Fertighausfirma unterschreibt das Formular nur gegen eine saftige Gebühr. Sie wissen ja, was eine Bauleitung auf dem „freien Markt“ kostet (LPH 8).

Ich kann noch bei der Kellerfirma anfragen, aber die werden auch nicht ihren Kopf hinhalten für alles, was nach dem Gewerk Keller kommt.

Bin ziemlich ratlos und habe schon an eine baubegleitendes Controlling von TÜV oder Dekra gedacht. Aber ob dies reicht?

Viele Grüße

Sabine
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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