Zweitens verletzt es das Urheberrecht des Architekten - ich glaube in diesem Fall aber eher an einen GU-Zeichenknecht - nicht minder, wenn man seinen Entwurf nur "abmalt"; regelmäßig gehen bei dieser "stillen Post" allerdings (auch wesentliche wie z.B. die 2m-Linie) Informationen verloren, die im Extremfall zu Fehldiagnosen der MitdiskutantInnen führen können.
Und erstens ist mir unbegreiflich, wie man von sich behaupten kann, hier seit einiger Zeit mitzulesen, aber offenbar sowohl "DEN Standardthread für Reihenhausbauherren"
https://www.hausbau-forum.de/threads/reihenendhaus-mit-gue-in-eigenregie-bauen.31198/ von
@goalkeeper als auch mein Doppel- und Reihenhausmantra (derlei tunlichst nicht unkoordiniert zu planen) nicht zu kennen bzw. zu ignorieren: Ihr baut de facto ein Reihenendhaus. In zwei Punkten ist es weniger dramatisch als die klassische Form davon, Ihr solltet die sich daraus ergebenden Freiheitsgrade dennoch nicht überschätzen: a) da hier die Häuser kettenhaustypisch nicht direkt, sondern mittelbar im Wechseltakt Haus-Garage aneinanderstoßen und die meisten (aber nicht alle !) Häuslebauer ihre Garagen nicht unterkellern, ist Eure Kellerentscheidung ein bißchen weniger dramatisch mit derjenigen des Nachbarn zusammenhängend; b) aus dem vorgenannten Grund bestehen auch die Probleme der Profilabstimmung an der Kommunseite und der Schallentkopplung nicht so wie beim "klassischen" Doppel- oder Reihenhaus. Dennoch halte ich für ratsam, sich mit dem Nachbarn zusammenzusetzen (und einen gemeinsamen Planer auch in diesem Fall "nicht für verkehrt").
Als weitere Lesetipps speziell zum Stichwort Kettenhaus hätte ich hier folgende zu "bieten":
https://www.hausbau-forum.de/threads/kettenhaus-auf-240qm-Grundstück-grundsatzfragen-machbar.29346/ sowie
https://www.hausbau-forum.de/threads/grenze-zum-nachbarn-mit-garage-ca-1-2cm-ueberbaut.34233/ von
@Mbk84 und
https://www.hausbau-forum.de/threads/kettenhaus-bebauung-grundrisse-ideen-willkommen.38612/ von
@BruckHaus.
Es handelt sich um ein ortsansässiges Architektenbüro. GU würde mit der angegebenen Eigenleistung vermutlich gar nicht funktionieren. Für nächstes Mal werde ich mit dem Architekten klären, ob ich den Entwurf veröffentlichen darf.
Den Thread von
@goalkeeper habe ich sogar komplett durch und auch zu Hause breit diskutiert. Allerdings hilft uns dieser Thread bei unseren Problemstellen erst mal nicht weiter. Das Thema Keller haben wir mit dem Nachbar bereits besprochen, wir werden beide ohne Keller bauen (Stand vor 3 Wochen). Wir wollen uns auch mit den jetzigen Plänen (haben wir noch nicht ausgetauscht) treffen und weiter besprechen.
Den Tipp mit dem gemeinsamen Planer werde ich mit ihm besprechen. Das Kettenhaus neben dem Nachbar wird vorerst nicht bebaut, daher ist er erstmal nur von uns abhängig.
Bei den anderen Threads bin ich mir gerade nicht sicher, schaue aber definitiv nochmal rein.
Bist Du sicher? Was sagt der Bebauungsplan dazu?
Eine Garage / Carport mit 5m Breite für 2 Autos stell ich mir sehr beengt vor. Kann man da überhaupt noch die Türen öffnen?
Wie große ist das Baufenster für das Haus und wie das für die Garage exakt? Wie ist der Abstand zur Straße? Außengerät für die Luft-Wasser-Wärmepumpe schon eingeplant?
Den Auszug aus dem Bebauungsplan für Carports/Garagen habe ich angehängt. Wir hatte hier auch schon beim Landratsamt nachgefragt. Die Parkplätze müssen unabhängig voneinander zu erreichen sein.
Wir hatten uns gedacht, dass wir die Autos in der Regel hintereinander Parken, im Winter aber beide Autos unters Carport stellen. Es funktioniert, ist aber wirklich eng. Dafür müssten wir im Vorgarten keinen weiteren Stellplatz vorsehen.
Wie
@K a t j a schreibt würde das auch den Standort der Luft-Wasser-Wärmepumpe beeinflussen. Hier hatten wir auch schon über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe nachgedacht um den Platz frei zu bekommen. Die Option halten wir uns offen, werden aber aus Kostengründen wahrscheinlich auf die Luft-Wasser-Wärmepumpe gehen.
Ich versuche mal, ob ich den Vorgarten mit in den Plan einzeichnen kann, da dieser in einem Bogen verläuft.
Das Baufenster für das Haus ist 3m von der Straße weg und dann 16m nach hinten. Die Größe der Garage ist durch einen Passus zur Kettenbebauung aus dem Bebauungsplan begrenzt.