Sonderkündigungsrecht gemäß § 489 Baugesetzbuch - Rücküberweisungen

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B

Benutzer19

Moin,

mir ist schon klar, hier gibt es keine Rechtsberatung. Ich möchte auch nur eure erfahrende Meinungen einholen.
Meine aktuell finanzierende Bank hat mir im letzten Jahr und Anfang diesen Jahres durch unseren Bankberater mitgeteilt, wir können unsere jetzige Finanzierung zu 11/2024 kündigen (10 Jahre + 6 Mon). Ich bat ihn mir noch den genauen Kündigungstermin zu nennen und habe bei anderen Banken Mitte Januar nach einer Anschlussfinanzierung angefragt.
Nun hat sich meine jetzige Bank nach über 6 Wochen gemeldet und schreibt ich kann zu 08/2025 kündigen.
Was war passiert? Die Bank hat in 05/2014 das Darlehen komplett an eine vorfinanzierende Bank ausgezahlt. Diese hat das Geld offenbar zurücküberwiesen (Unterlagen dazu haben wir nie bekommen) und die jetzige Bank hat in 02/2015 das Darlehen erneut überwiesen. Nun sagt meine Bank letztmalig wurde 02/2015 ausgezahlt, Du kannst zu 08/2025 kündigen.
Ist dies eurer Meinung zulässig? Der §489 sagt nach Vollauszahlung und das war 05/2014, egal ob das nun ein Fehler seitens der Bank war oder nicht.
Außerdem nannte uns unser Bankberater mehrfach ebenfalls den Termin 05/2014.

Normalerweise wäre es mir ja fast egal, dann eben das ganze acht Monate später. Wenn die Zinsen seit Mitte Januar nicht dramatisch gestiegen wären und wir anstatt 0,9% nun 1,65% bekämen. Schaden ca. 5000€!

Ich habe nun eine Beschwerde eingereicht und überlege gleich eine Rechtsberatung einzuholen.
 
B

Benutzer200

Laienmeinung: Wann erfolgte die korrekte Vollauszahlung? In 02/2015. Also ab dann 10+6 bis zur Umschuldung. Warum? Durch die Rücküberweisung wird das Darlehen so gestellt, als ob nie eine Auszahlung erfolgt wäre. Ihr habt auch keine Zinsen o.ä. bezahlt.

Sorry, aber ich würde der Argumentation der Bank folgen.
 
B

Benutzer19

Laienmeinung: Wann erfolgte die korrekte Vollauszahlung? In 02/2015. Also ab dann 10+6 bis zur Umschuldung. Warum? Durch die Rücküberweisung wird das Darlehen so gestellt, als ob nie eine Auszahlung erfolgt wäre. Ihr habt auch keine Zinsen o.ä. bezahlt.

Sorry, aber ich würde der Argumentation der Bank folgen.
Danke und es geht ja nicht darum, dass ich eine Bestätigung einholen möchte, sondern tatsächlich eure Meinungen. Dadurch wird mir hoffentlich klarer, wie ich weiter Vorgehen kann, sollte die Bank meine Beschwerde ablehnen.
 
face26

face26

Auch nur Meinung, für mich war die Vollauszahlung 02/2015. Das hätte Euch bei Durchsicht der Kontoauszüge ja auch auffallen müssen, da Ihr ja die Vorfinanzierung bis zu diesem Datum bei der anderen Bank hattet und dem entsprechend so lange auch Zinsen dafür bezahlt habt.
Für mein Verständnis daher Vollauszahlung 02/2015.
Ob man in der Fortfolge, da jemand einen Strick draus drehen kann, keine Ahnung. Warum wurde zurück überwiesen und wer hat damals einen Fehler gemacht...Tatsache ist, dass die schlussendlich finanzierende Bank bis 02/15 nicht voll ausgezahlt hatte.
 
Hyponex

Hyponex

Guten Abend,

also die Fragen:

habt ihr von dem Berater, was schriftlich:
also diese Aussage:
"unseren Bankberater mitgeteilt, wir können unsere jetzige Finanzierung zu 11/2024 kündigen (10 Jahre + 6 Mon)"
(hat er Euch angerufen? oder habt ihr gar was schriftliches wie Brief? Mail?)

Ihr habt doch Kontoauszug für das Jahr 2014 (Jahreskontoauszug)
wie schaut die Buchung da drauf?
Geld raus, und direkt (1-2 Tage) wieder zurück? (es sind keine Zinsen angefallen)

oder war es länger, und ihr habt Zinsen dafür bezahlt?


damit man es besser abschätzen kann
Es liest sich so, dass die Bank zum 05/2014 die Vollauszuahlung machen wollte, die Zahlung aber NICHT angenkommen worden ist, von der "Vorfinanzierenden Bank" und die dann wohl die Meldung bekommen haben dass die "Vorfinanzierung erst zum 02/2015 abgelöst werden kann"
also dann wäre es kein Fehler der Bank, sondern eher bei der Bank die die "Vorfinanzierung" gemacht hat... und da stellt sich eher die andere Frage, sind da die Kündigungsfristen beachtet worden? (so als Hinweis!)


und um günstien Zinsen zu bekommen hätte man auch im Dezember Forward abschließen können, ob es dann zum 11/2024 oder zum 08/2025 (der Forwardaufschlag zwischen den beiden Terminen dürfte bei 0,15% liegen) d.h. genau Jahreskontoauszug vom 2014 anschauen, oder halt von der Bank es schriftlich geben zum welchen Termin man raus kann.


wie gesagt, es ist zwar sehr ärgerlich, aber persönlich sehe ich hier noch keinen Fehler bei der Finanzierenden Bank, wenn man nicht genau weißt, wie es dazu kam dass die tatsächliche Auszahlung es viel später erfolgt...

ist Euch in 2014 nicht aufgefallen, dass ihr keine Zinsen/Rate für mehr als halbes Jahr bezahlt habt?
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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