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Grundaus
frage da Mal einen Steuerberater. Die Renovierung kann man als Vermieter kpl. abschreiben, selbst bewohnt nur zu einem kleinen Teil. Die höhere Miete muss man versteuern. Wenn man jetzt verkauft kann man das Geld anlegen im Vergleich zur Wertsteigerung. Was passiert bei Pflegebedürftigkeit und höheren Kosten. Das und was alles vorher schon genannt wurde, einigermaßen rechtssicher beim Notar zu vereinbaren ist fast unmöglich. Aus Erfahrung denke ich, die Eltern wollen das Haus nicht verkaufen und die Kinder machen am Tag der Beerdigung schon den Notartermin. Daher mieten zu normalen Konditionen mit Vorkaufsrecht