S
Stegott
Habe gerade mit dem Landratsamt telefoniert. Das 16m-Privileg wurde 2021 abgeschafft.wir sind in BY - was ist mit dem 16m-Privileg ?
Für diejenigen, die es interessiert habe ich hier einen Auszug:
Am 1. Februar 2021 tritt die Novelle der Bayerischen Bauordnung (Gesetz zur Vereinfachung baurechtlicher Regelungen und zur Beschleunigung sowie Förderung des Wohnungsbaus) in Kraft. Die neu gestaltete Ermächtigung zum Erlass von Satzungen zur Festlegung abweichender Tiefen der Abstandsflächen in Art. 81 Abs. 1 Nr. 6 BayBO, trat bereits am 15. Januar 2021 in Kraft.
Das Maß der Tiefe der Abstandsflächen wird nach Art. 6 Abs. 5 BayBO in Gemeinden mit weniger als 250.000 Einwohner künftig auf 0,4 H festgelegt. In Gewerbe- und Industriegebieten gelten 0,2 H. Die Mindesttiefe von 3 m bleibt jedoch bestehen. Das 16m-Privileg entfällt.