Es gibt vermutlich von der Gemeinde/ im Bebauungsplan entsprechende Vorgaben.
Schau dort mal rein.
Danke für den Hinweis. Ich habe mal bei der Gemeinde gesucht und bin tatsächlich fündig geworden: Wer hätte es gedacht, aber es gibt tatsächlich eine "Stellplatz-Satzung der Stadt". Darin steht geschrieben, dass man auch eine "Ablösung der Stellplatzpflicht" bei der Stadt beantragen kann. Der Ablösungsbetrag beträgt pro Stellplatz 5000 EUR pauschal. Allerdings hätte dieser Antrag gemäß dieser Satzung wohl schon VOR Erteilung der Baugehmigung gestellt werden müssen (und ich denke der Bauträger hat bereits die Baugenehmigung vorliegen). Naja, aber erstmal gut zu wissen, dass man sich evtl. "freikaufen" kann/muss.
PS: Wo soll Besuch parken? Oder Kinder?
In dem Wohngebiet gibt es nochmal einen größeren "Sammelparkplatz". Außerdem gibt es in den vielen Seitenstraßen diverse freie Parkmöglichkeiten direkt an der Straße.
Wenn Ihr auf der zweiten Stellfläche ohnehin "nur" Rasen säht gehe ich davon aus, dass es in Ordnung ist. Denn ein Auto kann/darf ja auch auf Rasen stehen. Und auf Eurem Rasen steht eben kein Auto, weil Ihr nur ein Auto habt. Spannend ist, was im Bebauungsplan steht, wie die Stellplätze ausgestattet sein müssen, da werde ich bei uns auch gleich einmal nachschauen.
Ja das war so ein bisschen die Überlegung. Kritisch wird es aber wahrscheinlich bei uns, weil unser Garten (einschließlich Stellplatz) auch an einen Fußweg/Straße grenzt, wo wir natürlich gerne einen Zaun ziehen würden (siehe Bild im Anhang). Den dann aber über den Stellplatz zu ziehen könnte heikel werden, weil dann wäre es nur noch sehr schwierig in den Stellplatz zu kommen :-) (schräg über Stellplatz 1 irgendwie)
Angeregt durch Deinen Thread kam ich auf die Idee, das auch so zu machen.
Ich denke diese Situation gibt es häufiger, aber dann schaut doch einfach mal, ob ihr es nicht auch so macht oder guckt ob eure Gemeinde auch so eine Satzung zum "Freikaufen" hat...