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Benutzer200
Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Dieser Preis ist dann ausschlaggebend für den Bodenrichtwert, der zukünftig festgesetzt wird. Insofern ist der jetzige Wert eine Vergangenheitsbetrachtung. Kaufen oder sein lassen - verhandeln ist nur bei Murksgrundstücken, die eh keiner will, möglich.
Nur bis zum Grundstück. Alles andere ist Dein Bier. Der Wert des Grundstücks ist der, den "man" dafür bezahlen muss.Man unterscheidet ja zwischen den öffentlichen und inneren Erschließungskosten. Sind in den Bodenrichtwerte beide Arten von Erschließungskosten enthalten oder sind dort nur die öffentlichen Erschließungskosten enthalten? Oder andersrum gefragt: Müssen wir, wenn wir stumpf mit den Bodenrichtwerten rechnen, die ungefähren Kosten für die öffentliche und innere Erschließung abziehen, um den Grundstückswert näher zu bestimmen?
Nein. Sind das wert, was dafür bezahlt wird.Eine Hanglage hat ja einerseits etwas schönes, andererseits ist es nicht so einfach/billig zu Bebauen. Sind Hanggrundstücke bei der Grundstücksbewertung daher eher etwas mehr oder weniger wert im Vergleich zum Bodenrichtwert?