Altbau WHG mit Gastherme - Fußbodenheizung jetzt, Wärmepumpe später

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S

selterdurst

Hallo liebe Schwarmintelligenz,

Ich habe eine kurze Frage. Wir werden demnächst unsere 80m2 Eigentumswohnung beziehen und planen einige Renovierungsmaßnahmen. Haus ist Energieklasse D, gebaut 1890 aber die Wohnung ist aus den 90ern (Dachgeschoss).

Zzt. hat die WHG eine 26kw Viodens Gastherme für Heizung und Warmwasser. Da wir den Boden neu machen wollen, sind wir gerade am überlegen, ob jetzt der Zeitpunkt für eine Fußbodenheizung wäre. Wir haben dafür zwar nicht wirklich budgetiert, aber entweder jetzt mit dem neuen Boden, oder gar nicht würde ich mal sagen. Wir waren auch mittelfristig darauf eingestellt, eine Klimaanlage einzubauen, also Quasi eine Wärmepumpe light.

Frage: Würde eine Fußbodenheizung auch den Verbrauch der Gastherme reduzieren, ohne etwas zu ändern? Ich frage mich ob man dann ggf wenns hart auf hart kommt einfach die Klima nochmal zuschaltet. Und wenn Fußbodenheizung, die Heizkörper dann zurückbauen, oder drin lassen?

Macht eine "richtige" Wärmepumpe hier Sinn? Auf dem Dach zB.? oder würde ich mit Gastherme + Fußbodenheizung und Klimaanlage als Backup hier einen Energie Mix ermöglichen, der Putin nicht ermuntert in weitere Länder einzuwandern und uns nicht 5 stellige Summen für eine ungeplante Wärmepumpe abverlangt, (von einer WEG zustimmung mal abgesehen)?

Eigentlich ist die Frage, wenn ich jetzt eine Fußbodenheizung für viel Geld einbaue, wäre das "nur" future proofing, oder kann man direkt auch von weniger Gasverbrauch profitieren?

Danke schon mal für die Rückmeldungen.
 
B

Benutzer200

Deine Idee ist löblich, wird aber so nicht einfach funktionieren.

Zunächst einmal wird die Gastherme nicht auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt sein, so dass aufwändig gemischt werden muss. Dazu muss die komplette Hydraulik angepasst werden (sofern möglich), da eine Fußbodenheizung sehr hohe Wassermengen durchschleust.
Auch die Abrechnung der bezogenen Wärme könnte problematisch werden, kann nicht beurteilen, ob dann tatsächlich gespart wird.

Wenn die Wohnung überhaupt Fußbodenheizung-tauglich ist! Denn 90er Jahre bedeutet nicht, dass sie gut gedämmt sein muss. Plötzlich 45 Grad Fußbodentemperatur, damit es warm wird, ist auch nicht zielführend.

Das größere Problem sehe ich allerdings darin, dass die Eigentümergemeinschaft Deinem Vorhaben zustimmen muss. Einfach den Estrich aufreißen und eine Fußbodenheizung verlegen, darfst Du schlicht nicht, da der Estrich nicht Dein Eigentum ist. Ob die Klimaanlage ohne Genehmigung funktioniert, kann man aus der Ferne auch nicht beurteilen.
Dasselbe gilt für die Installation einer eigenen Wärmepumpe für Dich - Du darfst es nicht alleine machen.
 
S

selterdurst

Zunächst einmal wird die Gastherme nicht auf niedrige Vorlauftemperaturen ausgelegt sein, so dass aufwändig gemischt werden muss. Dazu muss die komplette Hydraulik angepasst werden (sofern möglich), da eine Fußbodenheizung sehr hohe Wassermengen durchschleust.
Auch die Abrechnung der bezogenen Wärme könnte problematisch werden, kann nicht beurteilen, ob dann tatsächlich gespart wird.
Sorry, Korrektur, ich habe eine Gasbrennwerttherme, also keinen Kessel was wohl eher mit Fußbodenheizung kompatible sein soll. Gibt es nicht auch Fußbodenheizung die auf den Estrich kommen? Für die Klimaanlage habe ich eine Zusage der WEG. Aber eine Wärmepumpe ist wohl auch erheblich lauter, so ich das gesehen habe von daher ist das auf jeden fall ein Thema, selbst auf dem Dach.
 
B

Benutzer200

Gibt es nicht auch Fußbodenheizung die auf den Estrich kommen?
Nur elektrisch...
Aber eine Wärmepumpe ist wohl auch erheblich lauter, so ich das gesehen habe von daher ist das auf jeden fall ein Thema, selbst auf dem Dach.
Laut ist relativ. Im Vergleich zur Klima tut sich da nicht viel.

Wie bekommst Du Warmwasser? Arbeitet die Therme wie ein Durchlauferhitzer? Mit einer Wärmepumpe brauchst Du nämlich einen Warmwasserspeicher oder müsstest auf elektrische Durchlauferhitzer umsteigen.
 
Tolentino

Tolentino

Ich würde sagen, es könnte aus die Teilungserklärung an. Gerade bei einem nachträglichen DG-Ausbau könnte es sich um eine eigene Untergemeinschaft handeln, die eher machen kann, was sie will, weil klar trennbar und auch von der Instandhaltung ja eigtl anders angesetzt werden müsste.
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
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