Ist hier Grenzbebauung bzw. weniger als 3 Meter Abstand zum Nachbarn? Gibt es einen Bebebauungsplan oder gilt §34?
An der Grundstücksgrenze sind zulässig zum Beispiel nur Garagen, gewächshäuser oder Abstellräumlichkeiten.
Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. In Nordrhein-Westfalen liegt die genehmigungsfreie Grenze laut Landesbauordnung (Bauordnung NRW) bei 75 Kubikmeter Rauminhalt (wichtig: Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten). Trotzdem heißt dies nicht, dass nicht andere Vorschriften eingehalten werden müssten.
Laut Definition ist ein Gartenhaus ein Gebäude, das man vorübergehend nutzt und das auf keinen Fall als Wohnraum angesehen werden darf. Das bedeutet, es darf keine Küche und kein Badezimmer haben. Und es sollte problemlos wieder abbaubar sein. Ein Häuschen, das fest mit einem Betonfundament verbunden ist, ist nach der Definition kein Gartenhaus mehr.