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Benutzer200
Nein, kann man nicht sagen. Ich sehe bei Deinem Beispiel "richtiges" Gewerbe.Zusammenfassend kann man sagen, es gibt durchaus Alternativen. sicherlich ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich gehandhabt.
Ein Gewerbe ist ein Gewerbe. Man meldet es an und ist dann ein Gewerbetreibender. Auch ein kleiner Ebay Verkäufer ist ein Gewerbetreibender.
Damit kann man beider Metro einkaufen gehen, sich ein Auto zu gewerblichen Konditionen leasen, was ja auch deutlich günstiger ist als privates Leasing. Und man kann sich ein schickes Häuschen im Gewerbegebiet bauen. Das wird ja dann auch von der Gemeinde so genehmigt ,oder halt auch nicht.
Sind übrigens Firmenadressen bzw. ein Beherbergungsbetrieb. Keine privaten Einfamilienhäuser.Auch die vier vermutlichen Häuser rechts vom Fensterbauer dürften durch ihre Lage direkt am Bebauungsrand ebenfalls ganz gut kompensiert sein.
Klar geht es. Aber nur mit richtigem Gewerbe.Wenn es nicht gehen würde ständen nicht so viele Wohnhäuser in den Gewerbegebieten. Ich bin ja kein Architekt oder Rechtsanwalt.
Warum willst Du es nicht verstehen? Es war, ist und wird nicht möglich sein, einfach sein Einfamilienhaus + Hobbygarage = Gewerbe hinzusetzen. Das gibt kein Bebauungsplan her.
Auch in Deinem Beispiel gibt es der Bebauungsplan nicht her. Deshalb wurde auch gebaut:
- Fleischgroßhändler
- Beherbergungsbetrieb und Verwaltungsgebäude für Ferienhausvermietungen (mit Öffnungszeiten und Publikumsverkehr)
- Bauunternehmen mit Betriebshof
- Freizeiteineinrichtung
- EDV-Butze
- Baugesellschaft
- Immobiliensanierer
- Druckunternehmen
- Fleischgroßhandel
- Fensterbauer
- Kerzenhändler
- Güterverkehr
- Maschinenvermietung
Egal, welche Hausnummer Du suchst, Du findest immer ein Gewerbe - und wer will auch mit Betriebsleiterwohnung 130qm mögliche Geschossfläche.