B
Bauexperte
Hallo,
Die BG hat durchaus ihre Berechtigung; wer sie einmal in Anspruch genommen hat, wird Dir das bestätigen. Reinlassen mußt Du sie nicht, es sei denn, sie kommen Dir mit einer richterlichen Verfügung. Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß Dir dieses Verhalten nicht bekommen wird, denn der Ärger wäre schon jetzt vorprogrammiert und das würde Dich mehr kosten, als ½ Stunde Deiner Zeit.
Liebe Grüsse, Bauexperte
Bremse Dich bitte ein bißchen ein; wenn Du - wie der Rheinländer sagt - rosig bist, gehen nicht selten die Hufe mit Dir durch ;) Es ist eines über Sinn und Zweck einer Institution zu diskutieren, etwas ganz anderes die Mitarbeiter dieser Anstalt in Mißkredit zu bringen; nach meinem Verständnis gehört sich das auch nicht.Ja ist Absicht! Habe null Respekt vor denen. Die sollten mal über Ihr Berechtigungsdasein nachdenken. Kammern und Genossenschaften mit Zwangsmitgliedschaft gehören schon lange abgeschafft.
Die BG hat durchaus ihre Berechtigung; wer sie einmal in Anspruch genommen hat, wird Dir das bestätigen. Reinlassen mußt Du sie nicht, es sei denn, sie kommen Dir mit einer richterlichen Verfügung. Ich könnte mir aber gut vorstellen, daß Dir dieses Verhalten nicht bekommen wird, denn der Ärger wäre schon jetzt vorprogrammiert und das würde Dich mehr kosten, als ½ Stunde Deiner Zeit.
Liebe Grüsse, Bauexperte