Ich könnte mir vorstellen, dass Baufirmen etc. von ihren Interessenverbänden/Interessenvertretungen Muster erhalten, die jetzt so nach und nach an fast alle Bau-Kunden rausgeschickt werden. Teilweise vielleicht auch nur vorsorglich, um höhere Preise durchsetzen zu können; ob gerechtfertigt oder nicht gerechtfertigt werden vermutlich die Gerichte entscheiden müssen.Ist Deine Frau Janine? Oder hauen die GUs jetzt alle gleiche Standardschreiben raus?
Genau das würde mich auch sehr interessieren! Werkvertrag wurde mit Festpreis notariell beurkundet.Ist mir nicht ganz klar geworden:
Wurde hier schon der Notarvertrag geschlossen?
Kann diese Klausel 313 auch nach Kaufvertragsabschluss beim Notar noch greifen?