Dann müsste ja auch theoretisch die Grunderwerbsteuer neu berechnet werden !?
Mich würde das sehr wundern, wenn das so einfach ginge. Dann wäre ja jeder Notarvertrag für den Ofen, wenn da jeder im Nachhinein einfach die Vertragsbedingungen nach Lust und Laune ändert und die Hand aufhält.