Preissteigerung trotz Festpreis!

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Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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nagner99

Wirklich heftig was zur Zeit in der Branche abgeht. Ich persönlich habe ja noch nie wirklich was von diesen Preisgarantien gehalten. Das erinnert mich an die Beschäftigungsgarantie in den Konzernen, mit der du dir den Poppes abwischen kannst wenn das Unternehmen kein Gewinn erwirtschaftet - dann ist das nämlich hinfällig.

Mein GU hatte es sogar ganz abgelehnt eine Preisbindung zu vereinbaren. Es gibt jetzt eine Materialpreisklausel (Lohnkosten sind außen vor). Vereinbart wurde bis Baubeginn ein monatlicher Kassensturz, um zu sehen ob die Preise tatsächlich ins unbezahlbare steigen, denn dann hat man noch immer die Möglichkeit auf „freie Kündigung“ nach 648 Baugesetzbuch. Da der GU vor Baustart ja quasi nur seine Stunden abrechnen kann bzw. ihm „5 vom Hundert“ zustehen bleibt der finanzielle Schaden für den Auftraggeber überschaubar.
wenn der GU keinen Festpreis anbietet, kann ich auch direkt in Einzelwerk Vergabe abrechnen.
Die haben alle die Möglichkeit, sich mit Beauftragung mit Materialien einzudecken und sich so die Preise auch abzusichern. Wenn er natürlich mehr Aufträge annimmt als er es abarbeiten kann hat er jetzt ein Problem. Das sollte aber nicht zulasten des Bauherren gehen sondern ist dann ein Problem des GU. Zumindest so lange bis er in die Insolvenz geht, danach auch für den Bauherren.
 
A

Allthewayup

wenn der GU keinen Festpreis anbietet, kann ich auch direkt in Einzelwerk Vergabe abrechnen.
Die haben alle die Möglichkeit, sich mit Beauftragung mit Materialien einzudecken und sich so die Preise auch abzusichern. Wenn er natürlich mehr Aufträge annimmt als er es abarbeiten kann hat er jetzt ein Problem. Das sollte aber nicht zulasten des Bauherren gehen sondern ist dann ein Problem des GU. Zumindest so lange bis er in die Insolvenz geht, danach auch für den Bauherren.
Ich versuche seit 1,5 Jahren einen Gartenlandschaftsbauer zu keschern. Hier in der Region haben nicht mal die Architekten aus meinem Freundeskreis in Einzelgewerkvergabe gebaut. Vergabe von Kapazitäten bei den Firmen nach dem Motto „wer mehr zahlt, kommt zum Zug“.
Für einen GU entscheidet man sich u.a. um eine planbare Bauzeit zu erhalten und vorher zu wissen was es in etwa kostet. Das ging auch bis mindestens Mitte letzten Jahres ziemlich gut auf. Könnten wir uns diese Konstellation im Zweifel nicht leisten hätten wir es nie riskiert.
Ja das mit Material eindecken hat wohl in den letzten 12 Monaten sehr gelitten. Ich denke die Lager sind eher leerer geworden und das nachfüllen wird immer schwieriger.

Aber eines ist sicher, wer es jetzt noch schafft zu bauen hat seine Krisenfestigkeit unter Beweis gestellt ;)
 
H

hang_häuschen

Wie verhält es sich denn, wenn man vor dem Krieg nur ein Angebot mit Festpreisvermerk unterschrieben hat?
 
D

doubleTT

Wie verhält es sich denn, wenn man vor dem Krieg nur ein Angebot mit Festpreisvermerk unterschrieben hat?
Das werden noch Gerichte entscheiden müssen. Aktuell würde ich sagen, zählt die Festpreisgarantie weiterhin. Das Unternehmen muss eine Rückstellung bilden, um die Festpreisgarantie sicherstellen zu können. Falls allerdings es dem Unternehmen nicht mehr zumutbar wäre (was zu beweisen ist), könnte ein Teil auf den Auftraggeber abgewälzt werden, um eine Insolvenz abzuwenden.
 
11ant

11ant

Das werden noch Gerichte entscheiden müssen. Aktuell würde ich sagen, zählt die Festpreisgarantie weiterhin.
Da werden die Gerichte zu dem Schluss kommen, daß die Kombination aus "irgendwo auf der Welt herrscht immer Zank" und "globalisierter Wirtschaft" nicht als Freibrief herhalten kann, Preisgarantien künftig nur noch zum Spaß zu geben. Die grundsätzliche Verantwortung des Kaufmanns für sein Risiko muß weiter gelten, im Falle eines Gewinn"risikos" nimmt er es ja schließlich auch gerne weiter wahr.
Das Unternehmen muss eine Rückstellung bilden, um die Festpreisgarantie sicherstellen zu können. Falls allerdings es dem Unternehmen nicht mehr zumutbar wäre (was zu beweisen ist), könnte ein Teil auf den Auftraggeber abgewälzt werden, um eine Insolvenz abzuwenden.
Den Zumutbarkeitsvorbehalt kannst Du streichen, da die Rückstellung für eine bereits ausgegebene Garantie ebenfalls bereits gebildet worden sein muß, andernfalls muß sich der Auftragnehmer ggf. wegen Eingehungsbetruges verantworten.
 
X

xMisterDx

2 Seiten einer Medaille. Man kann auf den Festpreis bestehen, klar. Andererseits wird der Bauträger oder Bauunternehmer dann versuchen seinen Verlust zu minimieren, z.B. indem er am Material spart oder Untergewerke im Preis drückt, bis die am Ende auch Geld mitbringen müssen.

Das dürfte die Wahrscheinlichkeit ein mängelfreies Haus zu erhalten zumindest nicht erhöhen.

Ich komme aus der Industrie, wir haben dieses Jahr schon 2 mal die Preise angepasst. Solche extremen Preisexplosionen, dafür kann man nicht vorsorgen. Das frisst die Gewinne der letzten 5 Jahre auf.
Am Ende ist der Bauträger pleite... und dann?
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
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