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nagner99
wenn der GU keinen Festpreis anbietet, kann ich auch direkt in Einzelwerk Vergabe abrechnen.Wirklich heftig was zur Zeit in der Branche abgeht. Ich persönlich habe ja noch nie wirklich was von diesen Preisgarantien gehalten. Das erinnert mich an die Beschäftigungsgarantie in den Konzernen, mit der du dir den Poppes abwischen kannst wenn das Unternehmen kein Gewinn erwirtschaftet - dann ist das nämlich hinfällig.
Mein GU hatte es sogar ganz abgelehnt eine Preisbindung zu vereinbaren. Es gibt jetzt eine Materialpreisklausel (Lohnkosten sind außen vor). Vereinbart wurde bis Baubeginn ein monatlicher Kassensturz, um zu sehen ob die Preise tatsächlich ins unbezahlbare steigen, denn dann hat man noch immer die Möglichkeit auf „freie Kündigung“ nach 648 Baugesetzbuch. Da der GU vor Baustart ja quasi nur seine Stunden abrechnen kann bzw. ihm „5 vom Hundert“ zustehen bleibt der finanzielle Schaden für den Auftraggeber überschaubar.
Die haben alle die Möglichkeit, sich mit Beauftragung mit Materialien einzudecken und sich so die Preise auch abzusichern. Wenn er natürlich mehr Aufträge annimmt als er es abarbeiten kann hat er jetzt ein Problem. Das sollte aber nicht zulasten des Bauherren gehen sondern ist dann ein Problem des GU. Zumindest so lange bis er in die Insolvenz geht, danach auch für den Bauherren.