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Sauerlandkind2
Ups, das ist mir wohl durchgerutscht. Mein Account wurde auch direkt gelöscht, deswegen melde ich mich nun unter “neuem” Account. Mea culpa…Links sind hier verboten (jaja, ich weiß ...) und er wird bald entfernt sein, daher der schnelle Hinweis, dass sich deine Quelle ausschließlich auf Brandenburg bezieht. Du musst in die Bauordnung für NRW gucken, die Quelle hatte ich dir in meinem vorherigen Posting genannt.
Ja, die Quelle bezieht sich auf Brandenburg, da hast Du Recht. Die entsprechenden Regeln gelten aber mit gleichem Wortlaut auch in NRW. Inzwischen habe ich auch andere Quellen dazu für NRW gefunden.
Habe nochmal in den Bebauungsplan geschaut, Garagen sind dort nur ausnahmsweise außerhalb der Baulinien zu genehmigen - das wurde dann wohl hier gemacht.
Ich denke es wird so laufen: auf dem Plan ist das Haus genehmigungsfähig, die Außenanlagen und Terrassen aber nicht. Die muss er aber nicht genehmigen lassen und wird die einfach bauen bzw. hat sie schon gebaut. Was mich noch etwas wundert ist, warum das Bauamt das durchgehen lässt: das Grundstück ist so klein, dass der einzige Ort für eine Terrasse (mit Ausnahme der Einfahrt zur Garage) der 3m Streifen zu uns ist. Dort gehen laut Bauplan auch mehrere bodentiefe Türen hin. Es ist doch offensichtlich, dass hier eine Terrasse hin soll, die aber eigentlich nicht hindürfte. Gibt es Einfamilienhaus ohne Terrasse?
Durch Eure Hilfe hier und Recherche wird mir immer klarer, dass das, was zur Genehmigung vorgelegt wurde, wohl haarscharf mit Ausnahmen genehmigungsfähig ist.
Das ich den Nachbarn trotz Jahrzehnten der guten Nachbarschaft nun nach jeder Information 10mal fragen muss und er mir einfach nicht sagen will, was er vorhat - wohlgemerkt Infos, die mir laut Bauamt zustehen - hat mich einfach sehr geschockt und ist frustrierend.