Danke erstmal für alle bisherigen Antworten.
Ich bin nicht so drin im Thema, daher entschuldigt die falsche Wortwahl: ich kenne den Bauplan der Nachbarn nicht (nur einmal konnte ich einen kurzen Blick auf die Außenansicht werfen. Ansonsten habe ich nur schwammige Infos von den Nachbarn selbst, die sich mit der Zeit leider geändert haben - zuerst hieß es, es wird nur ein ganz kleines Haus, davon kann nun keine Rede mehr sein…). Ich meinte im Post oben, dass ich gerne den Bebauungsplan einsehen würde. Dies habe ich nun getan. Ergebnis: es gilt wie von mir vermutet eine Grundflächenzahl von 0,4, Abstandsflächen sind gemäß landesbauordnung Paragraf 6 gegeben.
Hierzu nun eine Frage: laut Rechnung (0,4 * 9,5m Gebäudehöhe = 3,8m) müsste die abstandsfläche über 3m liegen. Der Nachbar sagt, er wird nur 3m weit weg bauen. Kann er sich hier auf die verminderte abstandsfläche von Gebäuden der Gebäudeklasse 1 berufen?
Die Grundflächenzahl würde in jedem Fall überschritten werden, ich denke, dass am Ende so 80% des Grundstücks versiegelt sein werden. Das alte Haus soll dabei erhalten bleiben. Es handelt sich bei dem Grundstück nicht um eine “nette Lücke” wie oben vermutet, sondern es wird eine extrem dichte Bebauung, die hier “auf dem Land” meiner Meinung nach untypisch ist und enger, als in den Neubaugebieten der Gegend.
Ach so, es gibt wohl schon eine Baugenehmigung und es soll bald mit dem Bau losgehen. Dies habe ich erst vor kurzem erfahren. Eine Genehmigung musste ich nie unterschreiben. Bisher hatte ich ein neutral-positives Verhältnis zu den Nachbarn, es gab nie Probleme. Bei dem Bauvorhaben zeigen sie sich ungewöhnlich bedeckt und wimmeln nachfragen ab. Das lässt mich etwas stutzig werden…